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Ukraine: Parlament schafft Neu-Registrierung religiöser Organisationen ab

21. Dezember 2017
Das ukrainische Parlament hat Anpassungen an das Steuergesetz der Ukraine angenommen, die eine Neu-Registrierung von religiösen Organisationen überflüssig machen. Religionsgemeinschaften werden künftig automatisch in das Register der Non-Profit-Organisationen und -Institutionen aufgenommen und sind somit steuerbefreit. Die Initiative zur Gesetzesanpassung ging von der fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe „Für Spiritualität, Moral und Gesundheit der Ukraine“ aus. Die verabschiedeten Änderungen wurden von allen parlamentarischen Fraktionen und Gruppen unterstützt und in Zusammenarbeit mit öffentlichen Organisationen, dem Justizministerium und dem Allukrainischen Rat der Kirchen und Religionsgemeinschaften entwickelt.

Um in das neue Register für Non-Profit-Organisationen eingetragen zu werden, müssen Religionsgemeinschaften nun lediglich eine Bedingung erfüllen; sie müssen entsprechend dem Gesetz „Über die Freiheit des Gewissens und der religiösen Organisationen“ registriert sein. Die am 7. Dezember 2017 verabschiedete Gesetzesänderung Nr. 6776-d hat die Erfüllung weiterer Bedingungen abgeschafft. Religiöse Organisationen müssen auch weiterhin die Bedingungen des Steuergesetzes erfüllen, indem sie ausschließlich Non-Profit-Aktivitäten ausüben. Bei einem Verstoß werden sie aus dem Register ausgeschlossen und müssen vom Folgemonat an Steuern auf ihre Einkünfte entrichten.

Die Religionsgemeinschaften hatten die Neu-Registrierung als langwierig, teuer und unzweckmäßig kritisiert. Deadline für die Neu-Registrierung als Non-Profit-Organisation wäre der 1. Januar 2018 gewesen. (NÖK)