Russland: Staat konfisziert Hauptquartier der Jehovas Zeugen

16. Mai 2018
Laut einer Meldung von russland,news hat das Stadtgericht von St. Petersburg die Entscheidung einer unteren Instanz bestätigt, wonach das Eigentum der "Wachtturm-Bibel- und Traktat-Gesellschaft von Pennsylvania in New York" (Jehovas Zeugen), das diese in der Gemeinde Solnechnoye, bei St. Petersburg besass, zu konfiszieren und es in Staatseigentum zu überführen. Dies habe der Pressedienst des Gerichts am 3. Mai erklärt, so www.russland.news.

Zuvor habe besagtes Gericht der unteren Instanz festgestellt, dass das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland im Jahr 2000 den Immobilienkomplex in der Gemeinde Solnechnoye, bei St. Petersburg, der "Wachtturm-Bibel- und Traktat-Gesellschaft von Pennsylvania", die auf US-Territorium registriert ist, gespendet habe. Nach Angaben des Pressedienstes des Gerichts habe das Verwaltungszentrum jedoch die Einrichtungen weiterhin wie zuvor genutzt, was der Grund dafür gewesen sei, die Transaktion für fiktiv und nichtig zu erklären. Das Anwesen sei vom Staat übernommen worden.

Der Immobilienkomplex besteht aus sechzehn Teilen – Grundstücke, Häuser und Gebäude mit einem Wert von mehr als 880 Millionen Rubel (14 Millionen Franken / 11,7 Millionen Euro). Zuvor hatten die Beklagten dem Urteil der Vorinstanz widersprochen und beim Stadtgericht St. Petersburg Rechtsmittel eingelegt, so russland.news. Die Jehovas Zeugen hätten insbesondere argumentiert, dass gegen das materielle Recht verstossen worden sei und dass gegen die Religionsgemeinschaft anti-extremistische Gesetze ohne Grund angewendet worden seien.

Der Oberste Gerichtshof in Russland hat am 20. April 2017 die Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen mit rund 175'000 Mitgliedern als extremistische Organisation erklärt, ihre Aktivitäten in Russland verboten und das Vermögen eingezogen. Die Zeugen Jehovas waren in Russland in 406 örtlichen Rechtskörperschaften und 2277 Gemeinden organisiert. Wenn sich die Mitglieder weiterhin zu Gebet und Bibelstudium treffen würden, riskierten sie wegen „extremistischer Aktivitäten“ strafrechtliche Verfolgung, so Forum 18, norwegische Menschenrechtsorganisation. (Quelle: www.apd.media, 7. Mai 2018)