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Ukraine: OHCHR beklagt Übergriffe auf Ukrainische Orthodoxe Kirche

21. März 2019

Das Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR), Michelle Bachelet, hat auf bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Religionsfreiheit in der Ukraine aufmerksam gemacht. In den Berichten über die Menschenrechtssituation in der Ukraine von Mitte November 2018 bis Mitte Februar 2019 sowie über den öffentlichen Raum und die Grundfreiheiten im Vorfeld der ukrainischen Präsidentschafts-, Parlaments- und Lokalwahlen 2019–2020 beklagt das OHCHR mehrere Übergriffe auf die Ukrainische Orthodoxe Kirche (Moskauer Patriarchat, UOK).

Im Bericht über die Grundfreiheiten wird hervorgehoben, dass sich die Spannungen zwischen den orthodoxen Gemeinschaften in der Ukraine im Zuge des Autokephalie-Prozesses verschärft hätten. Im Berichtszeitraum habe das OHCHR zehn Fälle von Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegenüber Klerikern und Gemeindemitgliedern vor allem der UOK dokumentiert. Das OHCHR sei in Sorge, dass das derzeitige politische Umfeld vor den Wahlen die Spannungen verstärken werde, was negative Folgen für die Religionsfreiheit wie auch für die Meinungsfreiheit haben könnte.

Zudem weist das OHCHR darauf hin, dass der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU nach der Weigerung der UOK, der neuen Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) beizutreten, ohne konkrete Verdachtsmomente eine Serie von Untersuchungen wegen der „Anstiftung zu religiösem Hass“ gestartet habe. Dabei habe der SBU Immobilien der UOK und Wohnungen von Hierarchen durchsucht. In verschiedenen Regionen habe es auch Verhöre von Priestern gegeben. Das OHCHR habe bei Gesprächen mit Betroffenen feststellen können, dass sich diese durch die Aktionen unter Druck gesetzt fühlten. Auch wenn es keine direkten Drohungen oder Zwang gegeben habe, hätten sie die Maßnahmen als Versuche empfunden, ihre Haltung zur Autokephalie zu beeinflussen.

Zuletzt führt das OHCHR das am 20. Dezember 2018 angenommene, umstrittene Gesetz zur Namensänderung von Religionsgemeinschaften an. Dieses Gesetz ziele in erster Linie auf die Gemeinden der UOK. Das Parlament habe zudem „aus Gründen der nationalen Sicherheit“ Einschränkungen für den Zugang der Kleriker der UOK zu den Einrichtungen der ukrainischen Armee beschlossen. Dies widerspreche Art. 18, Abs. 3 des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte, da die nationale Sicherheit keinen erlaubten Grund für die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit darstelle.

Das OHCHR forderte die ukrainische Regierung auf, öffentlich alle gewaltsamen Vorfälle zu verurteilen und zu untersuchen, und die internationalen Verpflichtungen der Ukraine im Hinblick auf die Menschenrechte – einschließlich der Religionsfreiheit – einzuhalten. (NÖK)

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