Etliche Staaten lockern Regelungen zu öffentlichen Gottesdiensten

30. April 2020

Religions- und Versammlungsfreiheit contra Schutz der Gesundheit: In diesem Spannungsfeld der Corona-Pandemie lassen viele Staaten in Europa allmählich wieder öffentliche Gottesdienste zu – oder kündigen es zumindest an. Kathpress und die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) haben eine kursorische Übersicht zum aktuellen Stand zusammengestellt.

Österreich: In Österreich sollen ab 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. Pro Teilnehmer müssen laut jüngster Aktualisierung 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Raumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Verpflichtend wird für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Die Bischofskonferenz arbeitet zudem an einer Grundlage für Detailregelungen.

Italien/Vatikan: Nach starken Protesten von Kirchen und Religionsgemeinschaften hat Italiens Regierung am 28. April eine Änderung des derzeitigen Verbotes öffentlicher Gottesdienste in Aussicht gestellt. Laut Ministerpräsident Giuseppe Conte soll es ab 4. Mai erste Lockerungen nach dem fast achtwöchigen Corona-Lockdown geben. Sein ursprünglicher Zeitplan sah eine schrittweise Wiederaufnahme von gewerblichen, kulturellen und sozialen Aktivitäten vor, jedoch zunächst keine öffentlichen Gottesdienste. Papst Franziskus warnte zuletzt davor, die Erfolge im Kampf gegen das Virus zu verspielen.

Deutschland: In Deutschland sind in manchen Landesteilen wie Sachsen, Thüringen oder Berlin bereits seit einigen Tagen religiöse Feiern mit einer kleinen Teilnehmerzahl möglich. Auch in den anderen Bundesländern gibt es einen deutlichen Trend, öffentliche Gottesdienste in beschränkter Form in den kommenden Tage wieder zu ermöglichen. Es gibt allerdings einen Flickenteppich sowohl bei geplanten Terminen (3. Mai, 4. Mai, 10. Mai) als auch bei Auflagen und Schutzvorschriften wie Abstandsregeln, Begrenzungen der Teilnehmerzahlen und Maskentragen. Dies erklärt sich mit einander überschneidenden Regelungskompetenzen von Bund und Ländern sowie den einzelnen Vorgaben, mit denen Diözesanbischöfe vor Ort Corona-Schutzmaßnahmen in den Kirchen umsetzen. In Bayern etwa sollen ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. Zu den Vorschriften zählt dort, dass die Teilnehmer untereinander einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten, die Gemeinden einen Ordnungsdienst stellen und der Gottesdienst nicht länger als 60 Minuten dauert.

Tschechien: Seit 27. April sind in Tschechien wieder bis zu 15 Personen pro Gottesdienst erlaubt. Ab Freitag (1. Mai) sollen 30 Personen und ab 25. Mai 50 zugelassen werden. Ab 8. Juni sollen die Kirchen laut Ankündigung der Regierung wieder für alle geöffnet sein.

Slowenien: In Slowenien können ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste mit Gläubigen in den Kirchen gefeiert werden. Die Messbesucher müssen dabei Schutzmasken tragen und sich am Kircheneingang die Hände desinfizieren, teilte die Bischofskonferenz am 28. April mit. Die einzelnen Diözesanbischöfe werden zudem noch weitere Richtlinien für die Gottesdienste unter Corona-Schutzauflagen veröffentlichen

Slowakei: In der Slowakei gilt nach wie vor ein staatlich verordnetes Verbot zur Abhaltung öffentlicher Gottesdienste in den Kirchen. Ausnahmen gibt es wie in einigen anderen Staaten nur für jene Gottesdienste, die via Rundfunk oder Internet übertragen werden und bei denen etwa auch ein „unumgänglicher“ technischer Mitarbeiter vor Ort dabei sein darf. Die zuletzt von der Regierung in Bratislava am 22. April bekanntgegebenen Lockerungen betreffen die Kirchen noch nicht; Gottesdienste und Hochzeiten sollen erst in einer zweiten von vier Phasen wieder zugelassen werden.

Ungarn: In Ungarn sind wie in anderen Staaten die Kirchen zwar für das Gebet Einzelner geöffnet, es finden aber seit mehr als einem Monat keine öffentlichen Gottesdienste statt. Gläubige können Messen nur via TV oder Radio mitfeiern. Zuletzt kündigte Premier Viktor Orbán am 29. April für das Land schrittweise Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen gegen die Epidemie außerhalb der Hauptstadt Budapest an. So sollen etwa Geschäfte ab kommender Woche wieder unbegrenzt offen halten können. Wie es mit den Gottesdiensten weitergeht, war am 30. April noch unklar.

Schweiz: Die Schweizer Regierung hat eine schrittweise Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen in Etappen angekündigt. Seit 27. April sind zunächst Beerdigungen im Familienkreis mit Schutzkonzept wieder gestattet. Die Schweizer Bischofskonferenz hat vorab auch bereits ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept für weitere Gottesdienste erlassen. So soll der Zugang auf maximal ein Drittel der ordentlichen Besucherkapazität des Gotteshauses begrenzt werden. In jedem Fall muss jeder Teilnehmer mindestens vier Quadratmeter Freifläche haben. Hoffnungen auf eine Ermöglichung von Messen unter derartigen Auflagen zum 11. Mai erlitten am Mittwoch aber einen Dämpfer. Die Regierung kündigte an, erst am 27. Mai über die ab 8. Juni geplante „Phase 3“, die auch Lockerungen bei religiösen Zeremonien umfasst, zu entscheiden. Damit würde es auch zu Christi Himmelfahrt und Pfingsten keine öffentlichen Gottesdienste geben.

Spanien: In Spanien könnten ab 11. Mai wieder Gottesdienste stattfinden – mit begrenzter Teilnehmerzahl und Mindestabstand. Nur 30 Prozent der Platzkapazitäten dürfen benutzt werden; zwei Wochen später sollen die Kirchen wieder 50 Prozent der Plätze füllen dürfen. Da die Infektionszahlen je nach Region stark schwanken, dürften Gottesdienste etwa auf Ferieninseln wie Mallorca oder Gran Canaria früher erlaubt werden als in schwer betroffenen Regionen wie Madrid oder Katalonien.

Frankreich: In Frankreich sollen bis mindestens Mitte Juni keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Vor einer Telefonkonferenz von Religionsvertretern mit Staatspräsident Emmanuel Macron hatten die Bischöfe noch gefordert, ab 11. Mai wieder damit beginnen zu dürfen. Für Ärger sorgte zuletzt die Auflösung eines Gottesdienstes mit sieben Teilnehmern durch die Pariser Polizei.

Polen: Polen erlaubt bereits seit gut einer Woche wieder Gottesdienste mit mehr als fünf Teilnehmern. In christlichen Kirchen und in den Gotteshäusern anderer Religionsgemeinschaften darf sich eine Person pro 15 Quadratmeter Fläche befinden. Von der Maskenpflicht sind nur Geistliche während Messen und Seelsorge ausgenommen. Am 24. April plädierten Kirchen und muslimische Gemeinden in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierung dafür, dass künftig schon neun Quadratmeter für eine Person ausreichen sollten.

Griechenland: lässt ab 17. Mai wieder öffentliche Gottesdienste zu. Bereits ab 4. Mai dürfen Gläubige wieder Kirchen betreten und beten. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)