Tschechien: Senat lehnt Besteuerung der Kirchenrestitution ab

06. März 2019

Die vom tschechischen Abgeordnetenhaus verabschiedete Novelle des nach langwierigen Staat-Kirche-Verhandlungen 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kirchenrestitution ist vom Senat, der zweiten Kammer des Parlaments, abgelehnt worden. Nach einer mehrstündigen Aussprache stimmte am 27. Februar wie erwartet eine große Mehrheit gegen die Novelle. Die erste Parlamentskammer, das Abgeordnetenhaus, hatte im vergangenen Monat eine Besteuerung der Kirchenentschädigung durch den tschechischen Staat für die Rückgabe des unter kommunistischer Herrschaft nationalisierten Eigentums beschlossen.

Die Novelle, die von den Kommunisten eingebracht worden war, sieht vor, dass die Entschädigungszahlungen des tschechischen Staates für nicht mehr zu restituierendes früheres Eigentum der Kirchen mit 19 Prozent zu versteuern ist. Damit würde der Staat über einen Zeitraum von 30 Jahren jährlich umgerechnet 23,4 Millionen Euro von den Kirchen zurückfordern können. Mit den Entschädigungszahlungen sollten ursprünglich die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Tschechien auch finanziell unabhängig vom Staat werden. Der Gesetzesvorschlag war von der Minderheitsregierung aus der systemkritischen Bewegung ANO und den Sozialdemokraten abgesegnet worden, die von den Kommunisten toleriert wird. Die Kommunisten hatten die Zustimmung dieser Parteien zur Bedingung für die weitere Unterstützung der Regierung gemacht.

In der Aussprache des Senats, der von liberalen und konservativen Parteien beherrscht wird, wurde vom "offenen Versuch einer zweiten Enteignung der Kirchen" gesprochen. Die Kommunisten hätten die "verfassungswidrige" Novelle nur eingebracht, um die eigene Klientel zu befriedigen. Dabei wüssten auch sie, dass sich die Kirchen letztlich an das Verfassungsgericht wenden würden, wo sie Recht bekämen. Damit sei dann dieses "unwürdige Spiel" komplett vom Tisch. In der Zwischenzeit aber werde die Gesellschaft einmal mehr gegen Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgehetzt.

Die Gesetzesnovelle geht nach der Abstimmung nun wieder zurück ins Abgeordnetenhaus. Das kann das Veto des Senats mit einfacher Mehrheit überstimmen. Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften haben für diesen Fall angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)