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Slowakei: Nach zwei Monaten wieder öffentliche Messen in Kirchen

14. Mai 2020

In der Slowakei können seit dem 6. Mai wieder öffentliche Gottesdienste mit beschränkter Teilnehmerzahl in den Kirchen gefeiert werden. Die Regierung in Bratislava, die schon am Wochenende zuvor entsprechende Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen angekündigt hatte, stellte in der Nacht auf den 6. Mai die mit den Kirchen vereinbarten Detailregelungen dazu vor. Der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislav Zvolenský von Bratislava, zeigte sich in einer Erklärung „überzeugt, dass die Freude darüber von allen geteilt“ werde. Zugleich rief er dazu auf, „geduldig zu sein und diszipliniert den Anforderungen zu entsprechen, die bei der Feier öffentlicher Gottesdienste einzuhalten sind“.

Die Slowakei sei in Europa „Nummer eins in der Bekämpfung des Virus“ und überrage darin die „Nachbarstaaten um das Zehnfache“, meinte Ministerpräsident Igor Matovič wörtlich bei der Bekanntgabe der neuen Vorgaben. Mit den Kirchen habe man sich darauf geeinigt, dass bei Gottesdiensten in jeder zweiten Reihe Plätze für die Gläubigen freigelassen werden. Für Stehende seien Plätze im Abstand von zwei Metern auf dem Fußboden zu kennzeichnen. Auf die Regel, dass es pro Person 25 Quadratmeter Platz geben müsse, habe man „angesichts der geringeren Bewegung und des größeren Luftvolumens“ verzichten können.

Der Chef der Hygienebehörde, Ján Mikas, begründete diese Sonderregelung für die Kirchen vor Medienvertretern auf eine kritische Anfrage hin damit, dass die „Glaubens- und Gewissensfreiheit zum Unterschied vom Recht auf Vergnügungen etwa im Theater verfassungsrechtlich verbürgt“ sei.

Wie beim Betreten von Geschäften müssen sich Gläubige in der Slowakei bei der Ankunft zum Gottesdienst in den Kirchen die Hände desinfizieren. Lesungen seien Gesängen vorzuziehen, heißt es in den Regeln für Gottesdienste unter Corona-Schutzbestimmungen, ebenso soll das Händereichen, etwa zum Friedensgruß, unterbleiben. Für Personen über 65 Jahre sowie Risikogruppen seien „am Sonntag gesonderte Gottesdienste vorzusehen“.

Die Slowakische Bischofskonferenz präzisierte ihrerseits diese Vereinbarungen, die auf den starken Kirchenbesuch und die traditionellen Gebräuche in der Slowakei Rücksicht nehmen, mit weiteren Anweisungen an die katholischen Pfarrgemeinden. Es sei nicht möglich, Gläubige höheren Alters vom Besuch eines Gottesdienstes ihrer Wahl abzuhalten, doch sei ihnen „eindringlich einzuschärfen, dass sie durch diese Bestimmung nicht diskriminiert werden, sondern damit sie ihre Gesundheit schützen“.

Generell erfolge der Besuch des Sonntagsgottesdienstes bis zur Aufhebung aller Maßnahmen „weiterhin auf freiwilliger Basis“, verwiesen die Bischöfe auf die Dispens von der Sonntagspflicht. Desgleichen solle die Kommunionspendung einstweilen in Form der Handkommunion erfolgen. Priester sollten den Gläubigen erklären, dass bei der Mundkommunion „auch die nach ihnen an die Reihe Kommenden angesteckt werden können“. Könne jemand „aus einem ernsten Grund die Eucharistie nicht in die Hand empfangen“, so sollten sie den Priester vor dem Gottesdienst darauf hinweisen; sie kämen dann als Letzte an die Reihe.

In der Slowakei war im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus die Feier öffentlicher Gottesdienste seit dem 10. März ausgesetzt. Gottesdienste wurden seither in verstärktem Ausmaß via Rundfunk und Internet übertragen. Viele Pfarren haben angekündigt, dies auch nach der Wiederaufnahme öffentlich zugänglicher Gottesdienste beizubehalten. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)