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Slowakei: Diskussion über kirchliches Gesetz-Begutachtungsrecht

07. Februar 2019

In der Slowakei ist eine Diskussion über ein automatisches Begutachtungsrecht der Kirche für Gesetzesentwürfe entbrannt: Medienberichten zufolge ist die katholische Kirche vorgeprescht und hat Justizminister Gábor Gál von der gemischt slowakisch-ungarischen Partei Most-Hid (Brücke) bei einem Treffen im Dezember dazu gebracht, den lang angestrebten Verfahrensmodus in sein Reformwerk aufzunehmen. Gál arbeitet an einer grundsätzlichen Neuordnung der Verfahrensregeln für das Zustandekommen von Gesetzen.

Die Sprecherin des Ministeriums bestätigte die Intervention der Bischofskonferenz. Auf Anfrage sagte sie diese Woche der linken Tageszeitung Pravda, dass außer der katholischen Kirche keine andere religiöse Organisation oder Institution dem Justizminister diese Forderung vorgebracht habe.

Allerdings hatten die Vorsitzenden der Katholischen Bischofskonferenz, des Ökumenischen Rats der Kirchen und des Zentralverbands der jüdischen Gemeinden am 22. Januar eine Woche vor Ablauf der Begutachtungsfrist, diesbezüglich eine gemeinsamen Erklärung veröffentlicht. Demnach hielten es die Kirchen und jüdische Gemeinschaft "für angemessen, dass die Bischofskonferenz und der Ökumenische Rat der Kirchen, durch dessen Vermittlung alle übrigen Kirchen und Religionsgemeinschaften kommunizieren können, zu verpflichteten Begutachtungssubjekten werden und so zum Gemeinwohl aller Bewohner der Slowakischen Republik beitragen". Positiv wird auch vermerkt, dass man "schon bisher kommuniziert und gemeinsame Positionen in Schlüsselfragen gesucht" habe.

Der Sprecher der Katholischen Bischofskonferenz, Martin Kramara, versicherte, man nehme die kritischen Stimmen zur Kenntnis. Es sei "klar, dass die Durchsetzung christlicher Werte in unserer Gesellschaft nicht jedem passt". In der Slowakei lebten aber "mehr als 3,7 Millionen Katholiken und Hunderttausende Gläubige, die anderen christlichen Denominationen angehören". Seitens des Justizministeriums hieß es, man sei der Kirche "entgegengekommen". Dies bedeute, auch in dieser Causa alle Argumente sorgfältig zu prüfen. Unabhängige Beobachter vermerkten zur Stimmung in der Regierung, dass die Kirche schon bisher gegenüber Dutzenden von Gesetzesvorlagen Bedenken vorgebracht habe, ohne dass diese vom Gesetzgeber berücksichtigt worden wären.

Verfahrenstechnisch würde eine verpflichtende Einbeziehung der Kirchen in den Gesetzwerdungsprozess für diese vor allem eine Vereinfachung bringen. Was das konkrete Ergebnis anbelangt, würde dies jedoch kaum eine Änderung bedeuten, denn schon bisher hatte die Kirche - wie jeder Staatsbürger und jede NGO - das Recht, sich zu Wort zu melden. Erforderlich sind lediglich 500 Unterschriften. Kritiker wie Juraj Marušiak vom Institut für Politologie an der Slowakischen Akademie der Wissenschaften betrachten die automatische Einbeziehung der Kirchen daher auch als verfassungswidrig oder zumindest dem Geist der Verfassung widersprechend. Marušiak pocht auf die konstitutionell betonte Säkularität des Staates. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)