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Ungarn: Kleinkirchen erhalten Entschädigungszahlungen

04. Juli 2016

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat mehreren Kleinkirchen und Religionsgemeinschaften in Ungarn teils hohe Entschädigungszahlungen zugesprochen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit über das 2012 in Kraft getretene ungarische Kirchengesetz, das vielen Religionsgemeinschaften den Kirchenstatus entzogen hatte (s. RGOW 9/2015, S. 7). Damit verloren die betroffenen Religionsgemeinschaften auch ihren Anspruch auf staatliche Förderung. Laut Straßburg muss Ungarn sieben Kleinkirchen nun zwischen 40 000 und 140 000 Euro zahlen.
2013 wurde das Kirchengesetz überarbeitet, so dass die meisten Kleinkirchen und Religionsgemeinschaften seitdem wieder neue Fördermittel beantragen konnten. In einem Grundsatzurteil hatte der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof 2014 das ungarische Kirchengesetz in seiner ersten Fassung als Verstoß gegen die Religionsfreiheit bewertet. Die jüngste Entscheidung befasste sich nun mit den Entschädigungsforderungen.
Das ungarische Kirchengesetz von 2012 hatte die Zahl der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften radikal reduziert, von zuvor 300 auf nur noch 14. Nach der Kritik der Kleinkirchen, die ihre staatliche Anerkennung verloren hatten, wurde das Gesetz überarbeitet.

Kathpress, 28. Juni 2016.