Slowakei: Lockerungen, aber weiterhin 2G-Regel bei Gottesdiensten

13. Januar 2022

In der Slowakei gelten seit dem 12. Januar leicht gelockerte Corona-Schutzregeln bei öffentlichen Gottesdiensten. Diese bleiben weiter nur für Geimpfte und von Covid-19 Genesene zugänglich, die auch verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Bei Einhaltung der 2G-Regel und unter Beachtung von Abstandsregeln dürfen aber mehr als die bisher 30 maximal erlaubten Gläubigen an den Feiern teilnehmen. Im aktuellen Erlass des Gesundheitsministeriums zu im Land abgehaltenen Veranstaltungen werden Gottesdienste als Anlässe mit niedrigem (ohne Gesang) bzw. mittlerem Risiko (mit Gesang) eingestuft. Wird bei der Messe nicht gesungen, kann eine Pfarrgemeinde ab sofort 100 Gläubige einlassen oder bis zu 50 Prozent der Sitzplätze der Kirche füllen. Mit Gesang dürfen ebenfalls 100 Gläubige teilnehmen oder die Pfarrei entscheidet sich dafür, ein Viertel der Sitzplätze zu belegen. Für beide Varianten ist jedenfalls eine „Schachbrettbestuhlung“ verpflichtend.

Keinen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen Begräbnisse. Gleiches gilt für kirchliche Trauungen und Taufen bei Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Regional können die Gesundheitsämter die Bestimmungen verschärfen.

Die von der Regierung in Bratislava am 11. Januar beschlossenen und am 12. Januar in Kraft getretenen Bestimmungen sollen in den nächsten Tagen präzisiert werden und höchstens bis vier Wochen nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle gültig bleiben, so die nationale Gesundheitsbehörde. Mit den Erleichterungen komme man den Forderungen nicht nur der Kirchen, sondern auch der Veranstalter im Kultur- und Sportbereich entgegen, so Gesundheitsminister Vladimír Lengvarský. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)