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Kroatien/Bosnien-Herzegowina: Überraschende Bischofsernennungen

Papst Franziskus hat am 11. Juli eine Verjüngung des Episkopats in Kroatien und Bosnien-Herzegowina eingeleitet. Bischof Dražen Kutleša, bisher Bischof von Poreč-Pula, wird Koadjutor des Erzbischofs von Split. Bischof Petar Palić, der neue Bischof von Mostar und Duvno und Apostolische Administrator des Bistums Trebinje in Bosnien-Herzegowina, war bisher Bischof von Hvar und Generalsekretär der Kroatischen Bischofskonferenz.

Dražen Kutleša war lange Jahre Mitarbeiter des inzwischen emeritierten Bischof Ratko Perić in Mostar und während sechs Jahren im Vatikan tätig. Seine Berufung nach Split kommt für Beobachter unerwartet, da er als Nachfolger des Zagreber Erzbischofs, Kardinal Josip Bozanić, gehandelt wurde. In Split wird er wahrscheinlich in spätestens zwei Jahren dem erkrankten 73-jährigen Erzbischof Marin Barišić nachfolgen.

Petar Palić tritt in Bosnien-Herzegowina das Erbe des erklärten Međugorije-Gegners Ratko Perić an. Allerdings hat sich in letzter Zeit der Konflikt um den populären Marienwallfahrtsort, dessen Marienerscheinungen umstritten sind, etwas entspannt, seit Papst Franziskus Erzbischof Henryk Hoser zum päpstlichen Sondergesandten für Međugorije ernannt hat. Palić ist zudem mit dem langjährigen Konflikt zwischen der Diözese und der herzegowinischen Franziskanerprovinz um die Zuständigkeit für mehrere Pfarren konfrontiert.

In der Rede bei seiner Ernennung dankte Palić seinem Vorgänger für seine Leistungen für den Glauben sowie die „Bewahrung der Identität und den Schutz der Rechte des kroatischen Volks in Bosnien-Herzegowina“, das sei nicht einfach gewesen. Als Geistlicher des Bistums Dubrovnik habe er bereits die Gelegenheit gehabt, viele Geistliche und Laien seines neuen Bistums kennenzulernen. Ihm seien die „Geschichte und die Prüfungen unseres Volks in der Herzegowina bekannt“. Zum Schluss dankte Palić den weltlichen nationalen und lokalen Behörden Kroatiens. Er hoffe, dass die „Zusammenarbeit noch intensiver wird, insbesondere bei der Bewahrung der Identität und beim Schutz der Rechte des kroatischen Volks in Bosnien-Herzegowina“. (mit Material von Kathpress) (NÖK)