Slowakei: Kritik an behördlichen Vorgaben für katholische Schulen
Die kirchlichen Mittelschulen und Gymnasien in der Slowakei befürchten ab dem Schuljahr 2019/20 trotz steigender Nachfrage einen drastischen Rückgang der Schülerzahlen. Grund dafür ist eine im September beschlossene Gesetzesnovelle, nach welcher die Höheren Selbstverwaltungskreise nicht mehr wie bisher die Anzahl der Klassen, sondern die Schülerzahlen an den konkreten Schulen festsetzen. Dies benachteilige die Schulen in kirchlicher Trägerschaft, erklärte der Direktor des Schulamtes der Diözese Nitra, Peter Buranský, in einem Interview mit dem katholischen Internetportal postoj.sk.
Die Mittelschulen und Gymnasien in der Slowakei, auch die kirchlichen, werden vom Staat finanziert, der den Höheren Selbstverwaltungseinheiten (VUC) gemäß ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl bestimmte Beträge zuteilt. Die Zuweisung an die Schulen obliegt jedoch den VUC. Und eben hier komme es zu einem Interessenkonflikt, so Direktor Buranský, denn die VUC seien selber Schulbetreiber und betrachteten die kirchlichen und privaten Schulen vielfach als Konkurrenz. Formal berufen sich die VUC darauf, man habe die Schülerzahl an allen Schulen ohne Unterscheidung zwischen den Betreibern gesenkt.
Der Schulverantwortliche der Diözese Nitra machte allerdings auf gravierende Unterschiede aufmerksam: Wenn etwa die Schülerzahl an einer staatlichen Schule, die in einem Jahrgang über fünf Klassen mit je 20 Schülern verfüge, um zehn Schüler gesenkt werde, so werde dies die Schule verkraften. Wenn die zehn Schüler jedoch an einer kirchlichen Schule eingespart werden, die nur über zwei Klassen zu je 20 Schülern verfüge, so könne dies einen „vernichtenden Effekt“ haben, warnte Buranský. Die vorgeschriebene Mindestzahl von 17 Schülern könne dann nur mehr in einer Klasse erreicht werden.
Für Nitra sehe es folgendermaßen aus: Die vier diözesanen Mittelschulen hätten, ausgehend von der Nachfrage in den Vorjahren, um 400 Schülerplätze angesucht, bewilligt worden seien 242. Die einzige gerechte Lösung bestünde darin, die Schülerzahl prozentuell und nicht numerisch zu reduzieren. Buranský stellte die Frage, warum der Staat überhaupt direkt oder durch die Selbstverwaltungseinheiten die Schülerzahl an einzelnen Schulen festlegt. Man könnte sich nämlich auch mit einem Rahmen für einen bestimmten Schultyp begnügen, so Buranský. Durch das mutwillige Eingreifen der Schulbehörden werde das in der Verfassung festgeschriebene Recht der Eltern auf freie Wahl der Schule für ihre Kinder beeinträchtigt.
Im Unterschied zu den Privatschulen verlangen die kirchlichen Mittelschulen und Gymnasien in der Slowakei kein Schulgeld. Diese Schulen sind insofern schon leicht benachteiligt, weil sie nur 88 Prozent der staatlichen Dotationen erhalten. Durch die neuen Bestimmungen wird es laut Buranský der katholischen Kirche zusätzlich erschwert, ihr Schulwesen für alle Menschen zugänglich zu machen, wofür sie sich verpflichtet hat. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)