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Weißrussland: Erzbischof kritisiert Gesetzesprojekt gegen häusliche Gewalt

28. Juni 2018

Der katholische Erzbischof von Minsk-Mohilev, Tadeusz Kondrusiewicz, hat eine öffentliche Debatte über einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung häuslicher Gewalt angemahnt. In einem offenen Brief an den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko kritisierte er, dass Kinder- und Elternrechte in unzulässiger Weise gegenübergestellt würden. Der Präsident solle sich dafür einsetzen, dass Gesetzesänderungen vor allem dem „Schutz und der Stärkung der von Gott eingerichteten Institution der Familie“ dienten.


Kondrusiewicz bedauerte, dass der Gesetzesentwurf bisher nicht öffentlich gemacht wurde. An der Diskussion „für die Gesellschaft so wichtiger Gesetzesentwürfe“ müssten Vertreter aller traditionellen weißrussischen Religionsgemeinschaften beteiligt sein. Die „Bewahrung und Erneuerung der Familie und traditioneller moralischer und Familienwerte“ sicherzustellen, falle in eine Zeit „schwieriger sozio-ökonomischer Bedingungen und Umstände der Propaganda einer antichristlichen Familienideologie und der Tendenz, Gesetze anzunehmen, die den Traditionen des weißrussischen Volks widersprechen“, heißt es in dem Brief weiter.

Zwar verurteilte Kondrusiewicz Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie, unterstrich aber zugleich das Recht der Eltern, ihre Kinder „frei im Geist der Liebe und traditioneller moralischer Werte“ zu erziehen. Die Rechte und Interessen des Kindes den Rechten der Eltern entgegenzustellen sei „unzulässig und sogar paradox“. Er befürchtet eine „ungerechte“ Verfolgung „wohlmeinender“ Eltern aufgrund der „unbedeutendsten und harmlosesten ‚Bestrafungen‘ des Kindes“. Die geplanten Gesetzesänderungen stellte er in eine Reihe mit der „Propaganda nichttraditionellen sexuellen Verhaltens sowie dem Zurschaustellen und der positiven Darstellung eines homosexuellen Lebensstils“.

Das neue Gesetz, dessen Konzept Anfang 2018 vom Innenministerium eingereicht worden ist, könnte 2019 verabschiedet werden. Es ist nicht der erste Versuch des Innenministeriums, die Gesetzeslage anzupassen. Das Gesetz würde verschiedene Neuerungen, wie das Konzept „ökonomischer Gewalt“ (z. B. das Einziehen des Lohns) oder die Ahndung von sexueller Belästigung (beispielsweise am Arbeitsplatz) einführen. Zentrales Anliegen ist ein offizielles Verbot, Kinder zu schlagen. Bisher besteht lediglich die Pflicht, Körperstrafen zu melden, wenn dabei das Leben, die Gesundheit oder die Entwicklung des Kindes gefährdet ist. Laut dem Leiter der Präventivmaßnahmen zur gesellschaftlichen Sicherheit der Polizei, Oleg Karazej, hielten viele Eltern physische Aggression gegen Kinder für eine normale Erscheinung.

Gemäß Karazej erlebt bis zu einem Drittel der Frauen in Weißrussland Gewalt im familiären Umfeld. Das Innenministerium erhalte jährlich rund 150‘000 Anrufe von Opfern, doch nur bei einem kleinen Teil der Fälle komme es zu einem Verfahren. Während unter den Opfern etwa gleich viele Frauen wie Männer sind, sind die Täter fast ausschließlich Männer. Das zugrundeliegende Problem sei dabei eine patriarchale Einstellung der Gesellschaft, erklärt Karazej. Deshalb sei es zentral, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Gesellschaft zu thematisieren und Kindern möglichst früh diese Werte zu vermitteln. (NÖK)