Georgien: Vorstoß für ein Gesetz zum Schutz religiöser Gefühle
03. Mai 2018
Das Menschenrechtskomitee des georgischen Parlaments hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein Gesetz zum Schutz religiöser Gefühle erarbeiten soll. Initiiert wurde der Gesetzesvorschlag von Emzar Kvitsiani, einem Parlamentarier der konservativen Allianz der Patrioten, und Zviad Tomaradze, dem Vorsitzenden der NGO Georgische Gesellschaft für Demographie XXI, die für ihre homophoben und ausländerfeindlichen Aussagen bekannt ist.
In seiner aktuellen Form würde das Gesetz die öffentliche Äußerung von Hass gegenüber religiösen Heiligtümern, religiösen Organisationen, Klerikern oder Gemeinden sowie die Publikation oder das Zuschaustellen von Materialien, die auf die Verletzung religiöser Gefühle zielen, unter Strafe stellen. Geahndet würde dies mit Bußen oder Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr, Vandalismus gegen religiöse Gebäude soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Kvitsiani begründete den Vorstoß mit der „häufigen Beleidigung religiöser Gefühle und Heiligtümer“. Unter dem Deckmantel der Rede- und Meinungsfreiheit würden die Georgische Orthodoxe Kirche und andere Religionsgemeinschaften seit Jahren beleidigt.
Sopio Kiladze, die Vorsitzende des Menschenrechtskomitees und Parlamentarierin der Regierungspartei Georgischer Traum, erklärte, in einer multikulturellen Gesellschaft sei kein Platz für die Verletzung der religiösen Gefühle von Bürgern, solche Fälle müssten eindeutig verurteilt werden. Man müsse diese Fragen so in Rechtsnormen übertragen, dass die Rede- und die Religionsfreiheit nicht in Widerspruch zueinander stehen. Das Komitee befürworte den Gesetzesvorschlag grundsätzlich, er sollte aber weiter ausgearbeitet werden, sagte Kiladze weiter. So wurden die Verfasser aufgefordert, eine Definition für „religiöse Gefühle“ und „Verletzung religiöser Gefühle“ zu liefern. In der Sitzung des Komitees vom 24. April 2018, als der Vorschlag diskutiert wurde, entschied Kiladze, das Komitee nicht über den Entwurf abstimmen zu lassen, sondern eine Arbeitsgruppe aus Parlamentariern, Vertretern von Religionsgemeinschaften und Bürgerrechtlern einzurichten.
Unterstützung erhielt der Gesetzesentwurf von Jasin Aliev, dem Mufti von Ostgeorgien. Die Verletzung religiöser Gefühle häufe sich in der letzten Zeit, erklärte er gegenüber Journalisten. Daher könne ein Gesetz, das zur Zurückhaltung anhalte, verhindern, dass es zu physischen Auseinandersetzungen und religiösem Hass komme. Bereits 2016 gab es einen Vorstoß, die Verletzung religiöser Gefühle unter Strafe zu stellen. Der Vorschlag hatte im Menschenrechtskomitee zunächst die Unterstützung mehrerer prominenter Parlamentarier von Georgischer Traum gewonnen, wurde aber letztlich fallengelassen. (NÖK)
In seiner aktuellen Form würde das Gesetz die öffentliche Äußerung von Hass gegenüber religiösen Heiligtümern, religiösen Organisationen, Klerikern oder Gemeinden sowie die Publikation oder das Zuschaustellen von Materialien, die auf die Verletzung religiöser Gefühle zielen, unter Strafe stellen. Geahndet würde dies mit Bußen oder Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr, Vandalismus gegen religiöse Gebäude soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Kvitsiani begründete den Vorstoß mit der „häufigen Beleidigung religiöser Gefühle und Heiligtümer“. Unter dem Deckmantel der Rede- und Meinungsfreiheit würden die Georgische Orthodoxe Kirche und andere Religionsgemeinschaften seit Jahren beleidigt.
Sopio Kiladze, die Vorsitzende des Menschenrechtskomitees und Parlamentarierin der Regierungspartei Georgischer Traum, erklärte, in einer multikulturellen Gesellschaft sei kein Platz für die Verletzung der religiösen Gefühle von Bürgern, solche Fälle müssten eindeutig verurteilt werden. Man müsse diese Fragen so in Rechtsnormen übertragen, dass die Rede- und die Religionsfreiheit nicht in Widerspruch zueinander stehen. Das Komitee befürworte den Gesetzesvorschlag grundsätzlich, er sollte aber weiter ausgearbeitet werden, sagte Kiladze weiter. So wurden die Verfasser aufgefordert, eine Definition für „religiöse Gefühle“ und „Verletzung religiöser Gefühle“ zu liefern. In der Sitzung des Komitees vom 24. April 2018, als der Vorschlag diskutiert wurde, entschied Kiladze, das Komitee nicht über den Entwurf abstimmen zu lassen, sondern eine Arbeitsgruppe aus Parlamentariern, Vertretern von Religionsgemeinschaften und Bürgerrechtlern einzurichten.
Unterstützung erhielt der Gesetzesentwurf von Jasin Aliev, dem Mufti von Ostgeorgien. Die Verletzung religiöser Gefühle häufe sich in der letzten Zeit, erklärte er gegenüber Journalisten. Daher könne ein Gesetz, das zur Zurückhaltung anhalte, verhindern, dass es zu physischen Auseinandersetzungen und religiösem Hass komme. Bereits 2016 gab es einen Vorstoß, die Verletzung religiöser Gefühle unter Strafe zu stellen. Der Vorschlag hatte im Menschenrechtskomitee zunächst die Unterstützung mehrerer prominenter Parlamentarier von Georgischer Traum gewonnen, wurde aber letztlich fallengelassen. (NÖK)