Russland: Erneuter Vorstoß zum Verbot von Gottesdiensten in Wohnhäusern
In die Staatsduma ist erneut ein Gesetzesentwurf zur Einschränkung von Gottesdiensten in Wohnhäusern eingebracht worden. Der Vorschlag wurde von einer Gruppe Abgeordneter aus allen Fraktionen, außer der Regierungspartei Einiges Russland, verfasst. Konkret strebt der Entwurf ein Verbot von Gottesdiensten und Versammlungen zum Gebet in Nicht-Wohnräumen von Mehrfamilienhäusern an. Religiöse Zeremonien in Wohnräumen wären nur zur „Befriedigung individueller spiritueller Bedürfnisse von Personen, die legal in diesen Wohnräumen leben“, erlaubt. Missionarische Aktivitäten sollen in Wohngebäuden ausnahmslos verboten sein.
Der Gesetzesentwurf stieß bei verschiedenen russischen Religionsgemeinschaften auf Kritik. So befürchtete Äbtissin Ksenija (Tschernega), die Leiterin der Rechtsabteilung der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK), dass Geistliche aufgrund der Durchführung individueller religiöser Riten für „illegales Missionieren“ zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Denn wenn ein Geistlicher eine Wohnung segne oder einem Kranken die Kommunion zuhause spende, könnte er mit Angehörigen, die nicht Mitglied seiner Religionsgemeinschaft seien, über religiöse Fragen sprechen, was als missionarische Tätigkeit ausgelegt werden könnte.
Der Vizevorsitzende der euroasiatischen Abteilung der Generalkonferenz der Adventisten, Pastor Oleg Gontscharov, bemängelte, dass ein Verbot von Gebetsräumen in Wohnhäusern ohne den Vorschlag einer Alternative die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger auf freie Religionsausübung verletze. Die Gebetsräume protestantischer Organisationen befänden sich häufig in Mehrfamilienhäusern, da es in Großstädten „für Protestanten praktisch unmöglich ist, ein Grundstück für den Bau eines religiösen Objekts – ein Gebetshaus oder eine Kirche – zu erhalten“.
Der konsultative Rat der Oberhäupter der protestantischen Kirchen Russlands kritisierte in einem Schreiben an den Dumasprecher, dass der Gesetzesentwurf die Aktivitäten aller traditionellen Konfessionen Russlands bedrohe. Es werde praktisch unmöglich, in Wohnräumen oder unbewohnten Räumen in oder bei Mehrfamilienhäusern Gottesdienste, Riten und Zeremonien durchzuführen. Die Eingrenzung der Teilnehmer an religiösen Riten in Wohnräumen auf die dort wohnenden Personen verunmögliche „zentrale kollektive religiöse Praktiken“, was „grob“ gegen den Kern der Freiheit, Religion gemeinsam auszuüben, verstoße.
Der stellv. Vorsitzende der Geistlichen Verwaltung der Muslime Russlands, Ruschan Abbjasov, protestierte ebenfalls gegen den Gesetzesvorschlag. Er forderte, dass ein Verbot von Gebetsräumen in Mehrfamilien mit der Möglichkeit für Religionsgemeinschaften, Grundstücke oder Gebäude an anderen Orten zu erhalten, ausgeglichen werde. Die Verfahren, um ein Grundstück für religiöse Zwecke und eine Baubewilligung für religiöse Objekte zu erhalten, müssten vereinfacht werden. Es sei unzulässig, „das Problem ausschließlich mit repressiven Methoden zu lösen“, auf Kosten der Möglichkeiten der Gläubigen, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit auszuüben.
In der Duma gab es schon früher vergleichbare Vorschläge. So gab es im Januar 2025 und im Juni 2025 ähnliche Gesetzesentwürfe, ebenso im Oktober 2024. Diese früheren Initiativen wurden nicht weiterentwickelt und kamen nicht zur Umsetzung. (NÖK)