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Ungarn muss Religionsgemeinschaft entschädigen

01. Juni 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den ungarischen Staat dazu verurteilt, der methodistischen Gemeinschaft "Magyarországi Evangéliumi Testvérközösség" des Pastors Gábor Iványi eine Entschädigung in Höhe von drei Millionen Euro zu zahlen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit über ein 2012 in Kraft getretenes ungarisches Kirchengesetz, das vielen Religionsgemeinschaften den Kirchenstatus entzog. Damit verloren die betroffenen Religionsgemeinschaften auch ihren Anspruch auf staatliche Förderung.

Straßburg hatte sich wiederholt mit dem umstrittenen Gesetz befasst und bereits mehreren Religionsgemeinschaften und Kleinkirchen Recht gegeben. In dem jetzt veröffentlichten Urteil sahen die Straßburger Richter den Entzug des Kirchenstatus' und den damit verbundenen Verlust organisatorischer und finanzieller Vorteile als Verstoß gegen die Religions- und die Versammlungsfreiheit an. Zugleich betonte der Gerichtshof, dass der ungarische Staat "Magyarországi Evangéliumi Testvérközösség" nicht grundsätzlich an der Ausübung ihrer religiösen Aktivitäten gehindert habe.

Das ungarische Kirchengesetz von 2012 hatte die Zahl der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften radikal reduziert: von zuvor 300 auf nur noch 14. Im Jahr 2013 wurde das Gesetz überarbeitet, sodass viele Kleinkirchen und Religionsgemeinschaften wieder neue Fördermittel beantragen konnten. In einem Grundsatzurteil hatte der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof 2014 das ungarische Kirchengesetz in seiner ersten Fassung als Verstoß gegen die Religionsfreiheit bewertet und die Regierung zu Verhandlungen über Entschädigungen für die 16 betroffenen christlichen, buddhistischen und israelitischen Religionsgemeinschaften aufgefordert.

Mit acht der Kleinkirchen und Religionsgemeinschaften erreichte die Regierung in Budapest in der Folge eine Vereinbarung. Sieben weiteren, mit denen die Verhandlungen scheiterten, sprachen die Straßburger Richter im Juni 2016 per Urteil Entschädigungszahlungen zu. Über die Summe der Entschädigung für "Magyarországi Evangéliumi Testvérközösség" wurde erst jetzt entschieden, weil zwischen der Klägerin und der Regierung zunächst noch letztlich nicht erfolgreiche Verhandlungen stattgefunden hatten. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)