Kroatien: Kirche kritisiert Aufnahme von Pflegekindern durch gleichgeschlechtliche Paare
20. Februar 2020
In Kroatien hat das Verfassungsgericht entschieden, dass gleichgeschlechtlich eingetragene Paare Pflegekinder bei sich aufnehmen dürfen. Vertreter der katholischen Kirche in Kroatien äußerten sich kritisch zum Urteil. Ana Begić, Professorin für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Zagreb, gab zu bedenken, dass das Interesse des Kindes im Zentrum stehen sollte. Doch ihr scheine, dass in diesem Fall das Wohlergehen des Kindes in keiner Weise berücksichtigt werde, und das sei das Problematischste am Urteil.
Ivo Šegota und Mladen Kožić hatten sich gewehrt, als ein Zagreber Sozialamt es ablehnte, sie als Pflegeeltern zu registrieren, nachdem sie rund 70 Prozent des Prozederes erfolgreich durchlaufen hatten. Unterstützung hatte das Sozialamt vom Ministerium für Demografie erhalten. Das Verfassungsgericht entschied jedoch mit elf zu vier Gegenstimmen, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Sowohl die kroatische Verfassung als auch bindendes internationales Recht würden verletzt, wenn gleichgeschlechtlichen Paaren die Aufnahme von Pflegekindern verweigert werde, zudem würde dies der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widersprechen.
Eine Beschwerde hatte auch die NGO Regenbogenfamilie zusammen mit anderen Organisationen eingereicht. Die NGO ist mit dem Urteil zufrieden, es sei das erste Mal, dass ein Gericht in Kroatien „mit einem Urteil die internationale Gerichtspraxis und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt hat, entsprechend denen gleichgeschlechtliche Paare vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen, wie heterosexuelle Paare“. Das Sozialamt in Zagreb ist verpflichtet, das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen und das Paar als Pflegeeltern zu registrieren. Es wollte das Urteil nicht kommentieren und erklärte lediglich, entsprechend den geltenden kroatischen Gesetzen zu handeln.
Der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät in Ðakovo, Professor Vladimir Dugalić, kritisierte, dass das Verfassungsgericht mit dem Urteil die Funktion des gesetzgebenden Organs übernehme, diese aber dem Parlament zukomme. Zudem zitierte er die abweichende Meinung eines Verfassungsrichters, wonach die Unterbringung in einer Pflegefamilie ein „Heilmittel für die Kinder“ sein solle und nicht der „Verwirklichung der Rechte der Pflegeeltern“ diene. Er befürchtet, dass sich die „Reihenfolge der Prioritäten verkehrt hat“.
Die katholische, konservative Bewegung Im Namen der Familie bemängelte ebenfalls ein „Demokratiedefizit“ des Urteils durch Kompetenzüberschreitung des Verfassungsgerichts, das sowohl der Demokratie als auch den Kindern schade. Inhaltlich verweist sie auf „unzählige Studien, die die außerordentliche Wichtigkeit sowohl des Vaters als auch der Mutter bei der Kinderbetreuung beweisen“. Es sei unmöglich, dass sich das Fehlen von Mutter oder Vater nicht auf das Kind auswirke. 2013 hatte Im Namen der Familie mit rechten Parteien und Unterstützung der katholischen Kirche erfolgreich ein Referendum angeregt, bei dem die Ehe in der Verfassung als Bund von Mann und Frau festgeschrieben worden war. 2014 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das für gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft mit weitgehenden Rechten schuf. Adoption und die Aufnahme von Pflegekindern wurden dabei jedoch ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht hatte es vor dem Referendum abgelehnt, sich zu dessen Rechtmäßigkeit zu äußern. Allerdings hielt es damals fest, dass daraus in der künftigen Gesetzgebung keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren abgeleitet werden dürfe. (NÖK)
Ivo Šegota und Mladen Kožić hatten sich gewehrt, als ein Zagreber Sozialamt es ablehnte, sie als Pflegeeltern zu registrieren, nachdem sie rund 70 Prozent des Prozederes erfolgreich durchlaufen hatten. Unterstützung hatte das Sozialamt vom Ministerium für Demografie erhalten. Das Verfassungsgericht entschied jedoch mit elf zu vier Gegenstimmen, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Sowohl die kroatische Verfassung als auch bindendes internationales Recht würden verletzt, wenn gleichgeschlechtlichen Paaren die Aufnahme von Pflegekindern verweigert werde, zudem würde dies der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widersprechen.
Eine Beschwerde hatte auch die NGO Regenbogenfamilie zusammen mit anderen Organisationen eingereicht. Die NGO ist mit dem Urteil zufrieden, es sei das erste Mal, dass ein Gericht in Kroatien „mit einem Urteil die internationale Gerichtspraxis und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt hat, entsprechend denen gleichgeschlechtliche Paare vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen, wie heterosexuelle Paare“. Das Sozialamt in Zagreb ist verpflichtet, das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen und das Paar als Pflegeeltern zu registrieren. Es wollte das Urteil nicht kommentieren und erklärte lediglich, entsprechend den geltenden kroatischen Gesetzen zu handeln.
Der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät in Ðakovo, Professor Vladimir Dugalić, kritisierte, dass das Verfassungsgericht mit dem Urteil die Funktion des gesetzgebenden Organs übernehme, diese aber dem Parlament zukomme. Zudem zitierte er die abweichende Meinung eines Verfassungsrichters, wonach die Unterbringung in einer Pflegefamilie ein „Heilmittel für die Kinder“ sein solle und nicht der „Verwirklichung der Rechte der Pflegeeltern“ diene. Er befürchtet, dass sich die „Reihenfolge der Prioritäten verkehrt hat“.
Die katholische, konservative Bewegung Im Namen der Familie bemängelte ebenfalls ein „Demokratiedefizit“ des Urteils durch Kompetenzüberschreitung des Verfassungsgerichts, das sowohl der Demokratie als auch den Kindern schade. Inhaltlich verweist sie auf „unzählige Studien, die die außerordentliche Wichtigkeit sowohl des Vaters als auch der Mutter bei der Kinderbetreuung beweisen“. Es sei unmöglich, dass sich das Fehlen von Mutter oder Vater nicht auf das Kind auswirke. 2013 hatte Im Namen der Familie mit rechten Parteien und Unterstützung der katholischen Kirche erfolgreich ein Referendum angeregt, bei dem die Ehe in der Verfassung als Bund von Mann und Frau festgeschrieben worden war. 2014 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das für gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft mit weitgehenden Rechten schuf. Adoption und die Aufnahme von Pflegekindern wurden dabei jedoch ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht hatte es vor dem Referendum abgelehnt, sich zu dessen Rechtmäßigkeit zu äußern. Allerdings hielt es damals fest, dass daraus in der künftigen Gesetzgebung keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren abgeleitet werden dürfe. (NÖK)