Slowenien: Bischöfe erneuern Warnung vor assistiertem Suizid
Die katholischen Bischöfe in Slowenien haben ihre Warnungen vor einer Freigabe des assistierten Suizids bekräftigt. Ein solcher Schritt wäre „der erste Schritt zur Abwertung des menschlichen Lebens und zur langfristigen willkürlichen Entscheidung darüber, wer das Recht hat zu sterben und später auch, wer das Recht hat zu leben“, heißt es laut Online-Portal Druzina in einer Pressemitteilung nach der jüngsten Sitzung des Ständigen Rats der Bischofskonferenz vom 13. Januar. Eine gesetzlich verankerte Erlaubnis der Beihilfe zur Selbsttötung drohe „passiven Zwang“ auf schwache, kranke und ältere Menschen auszuüben. Die Kirchenvertreter fordern stattdessen den umfassenden Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung im Land.
In Slowenien ist assistierter Suizid derzeit nicht erlaubt, bei einer Volksabstimmung im Juni 2024 sprach sich die Bevölkerung aber mehrheitlich für eine gesetzliche Regelung zur Freigabe der Beihilfe zum Suizid aus. Knapp 55 Prozent der Wähler stimmten bei dem Referendum dafür, dass im Parlament ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden soll.
Anfang Januar legten die drei Koalitionsparteien – die Freiheitsbewegung (GS) von Regierungschef Robert Golob, Sozialdemokraten (SD) und Linke – einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, wie die Austria Presse Agentur (APA) meldete. Demnach sollen schwerst- und unheilbar kranke Erwachsene, die „unerträglich leiden“, Beihilfe zur Selbsttötung erhalten können. Nötig dafür soll ein Antrag bei einem Hausarzt sein. Eine spezielle Kommission, die einen unabhängigen Arzt und einen Psychiater benennt, die Gesundheitszustand und Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen beurteilen, würde darüber entscheiden. Der Betroffene müsste die todbringenden Medikamente selbst einnehmen. Ärzte und Apotheker könnten die Mitwirkung an diesem Verfahren ablehnen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)