Neue Kirchenfinanzierung und Zensus in der Slowakei
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Slowakei eine revidierte Kirchenfinanzierung. Was hat sich für die Kirchen verändert?
Die Kirchen in der Slowakei wurden bis Ende 2019 auf Grundlage eines Gesetzes vom Staat finanziert, das mit kleinen Änderungen 70 Jahre lang gültig war. Es stammte noch aus der kommunistischen Zeit und schränkte die Unabhängigkeit der Kirchen ein, indem es deren Abhängigkeit vom Staat stärkte. Die Verteilung der Finanzen wurde nach der Zahl der Geistlichen in den 18 staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften berechnet.
Das neue Gesetz über die finanzielle Unterstützung der Tätigkeit von Kirchen und Religionsgemeinschaften hält an dem Grundsatz der direkten Unterstützung der Kirchen aus dem Staatshaushalt fest. Die Verteilung der Mittel an die Kirchen und deren Höhe wird neu auf der Grundlage der Anzahl der bei der Volkszählung registrierten Gläubigen festgelegt. Die zweite bedeutende Veränderung der staatlichen finanziellen Unterstützung für die Kirche besteht darin, dass der Staat den Kirchen kein Geldpaket nur für die Administrationsverwaltung und die Gehälter der Geistlichen schickt. Die Kirchen können vielmehr selbst über die Verwendung der Mittel und die Höhe der Gehälter bestimmen. Insgesamt haben sich die Beträge an die Kirchen in den letzten 20 Jahren verdreifacht, und dieser Trend der Erhöhung setzt sich mit dem neuen Gesetz fort. Nach der Einführung des neuen Finanzierungssystems hat die katholische Kirche 2020 für ihre pastoralen Aktivitäten ca. 35 Mio. Euro vom Staat erhalten. Hinzu kommen noch Mittel z. B. für Erhaltung von Kulturdenkmälern, für katholische Schulen oder Sozialdienstleistungen aus den jeweiligen Ministerien.
Kritiker der Neuregelung weisen darauf hin, dass das revidierte Gesetz die Stellung der Kirche gestärkt hat und gegenüber anderen zivilen, vom Staat unterstützten Organisationen intransparent sei, da die finanzielle Unterstützung für die Kirchen keine Formulierung über konkrete Zwecke beinhaltet. Kritisiert wird auch, dass das Gesetz eine Berechnung der Subventionserhöhung entsprechend dem Wirtschaftswachstum vorsieht, wobei im Fall eines ausbleibenden Wachstums die Subventionen aber unverändert bleiben. Das bedeutet, die Kirchen werden wie Rentenempfänger behandelt.
In diesem Jahr findet in der Slowakei eine Volkszählung statt. Welchen Einfluss hat diese auf die Kirchen?
Bis März dieses Jahres fand die Volkszählung zum ersten Mal elektronisch statt. Derzeit wird die Volkszählung für Menschen mit Unterstützungsbedarf fortgesetzt. Die Ergebnisse sollen 2022 veröffentlicht werden. Die Zensus-Zahlen über die Konfessionszugehörigkeit sind vor allem für die neue Art der Kirchenfinanzierung wichtig, denn die Höhe der staatlichen Finanzhilfe für die Kirche wird auch nach den Ergebnissen der Volkszählung berechnet. Das bedeutet, dass sich für die nächsten zehn Jahre die Höhe der staatlichen Subvention ändert, wenn die Zahl der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Vergleich zur vorherigen Volkszählung um mehr als 10 Prozent gestiegen oder gesunken ist.
Bevor die Volkszählung begann, forderten katholische Bischöfe die Gläubigen in einem Hirtenbrief auf, sich zu ihren religiösen Werten zu bekennen. Auch mehrere Bürgerinitiativen und Persönlichkeiten riefen die Menschen auf, sich ihres Glaubens nicht zu schämen. Während der Volkszählung gab es parallel aber auch Kampagnen zur Konfessionsneutralität. Die Appelle, sich im Zensus-Formular nicht einer konkreten Konfession zuzuordnen, wiesen auf die aktuelle Situation hin, in der die Konfessionsbestätigung nicht nur Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer Kirche, sondern auch Ausdruck der Unterstützung für die staatliche Finanzierung der Kirche bedeutet.
In der Slowakei haben sich beim letzten Zensus 2011 76 Prozent der Bevölkerung zu einer Religionsgemeinschaft bekannt. Die Mehrheit (62 Prozent) bekannte sich zur römisch-katholischen Kirche. Zwischen den Jahren 2001 und 2011sank die Zahl den Katholiken um 7 Prozent, dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen.
Zum 1. Juli haben die katholischen Bischöfe wieder die Sonntagspflicht eingeführt. Wie hat die katholische Kirche die Pandemie verkraftet?
Die Slowakei ist eines der Länder mit einer hohen Beteiligung von Gläubigen an den Gottesdiensten. Etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung besuchte vor der Pandemie regelmäßig die Sonntagsgottesdienste. Im Laufe der Corona-Pandemie wurden die Gottesdienste vollständig in den virtuellen Raum verlagert. Bis Ende Juni war ein Dispens der Slowakischen Bischofskonferenz von der obligatorischen physischen Teilnahme an den Sonntagsgottesdiensten in Kraft. Wie in allen anderen Ländern konnte man auch in der Slowakei unterschiedliche Reaktionen der Glaubensgemeinschaften auf die Schutzmaßnahmen ausmachen. Gerade die Einhaltung oder Nichteinhaltung von Maßnahmen zeigt, wie polarisiert auch die Kirche ist. Bisher sind nur wenige Stimmen zu hören, die auf die Notwendigkeit neuer Pastoralansätze und nicht nur auf eine Rückkehr zu alten Wegen der Vor-Pandemiezeit hinweisen.
Eine durch die Pandemie verursachte Änderung in der Liturgie bleibt vermutlich bestehen: die Handkommunion. Vor der Pandemie erlaubten die landeskirchlichen Regelungen nur die Kommunionspendung in den Mund, aktuell wird dagegen nur die Handkommunion praktiziert, was imeher konservativen slowakischen Kontext ein Novum ist.
Jozef Žuffa, Doz. Dr. theol., Pastoraltheologe an der Theologischen Fakultät der Universität Trnava, Slowakei.
Bild: Die Trinitarierkirche in Bratislava (© Pedro J Pacheco, CC BY-SA 3.0)