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Irenäus-Arbeitskreis: Kommuniqué – Athen 2025

19. November 2025

Saint Irenaeus Joint Orthodox-Catholic Working Group - Groupe de travail orthodoxe-catholique Saint-Irénée - Gemeinsamer orthodox-katholischer Arbeitskreis Sankt Irenäus

Kommuniqué – Athen 2025

Auf Einladung des orthodoxen Ko-Präsidenten, S. Em. Metropolit Prof. Dr. Grigorios Papathomas von Peristeri, traf sich der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis Sankt Irenäus von 15. bis 19. Oktober 2025 zur 21. Jahrestagung in der Metropolie von Peristeri in Athen, Griechenland. Die Sitzung wurde gemeinsam von Metropolit Grigorios und S. Ex. Erzbischof Dr. Michel Jalakh OAM, Sekretär des Vatikanischen Dikasteriums für die Orientalischen Kirchen, geleitet. Der neue katholische Ko-Präsident, Bischof Dr. Alain Faubert, konnte nicht teilnehmen, begrüßte die Mitglieder des Irenäuskreises jedoch online.

Im Rahmen der Eröffnungssitzung wurden die Mitglieder von Metropolit Grigorios Papathomas und Erzbischof Michel Jalakh begrüßt. Der Apostolische Nuntius in Griechenland, Erzbischof Jan Romeo Pawlowski, der römisch-katholische Erzbischof von Athen, Theodoros Kontidis, sowie Metropolit Gabriel von Nea Ionia sprachen Grußworte. Die Ko-Sekretäre Prof. Dr. Assaad Elias Kattan und Dr. Johannes Oeldemann stellten dem Auditorium die Geschichte und die Arbeit des Irenäuskreises vor. Prof. Dr. Dimitrios Moschos von der Fakultät für Orthodoxe Theologie der Universität Athen hielt den Eröffnungsvortrag zum Thema „Humbert von Silva Candida, die Reformen des 11. Jahrhunderts und das Schisma von 1054“.

Die diesjährige Tagung stand unter dem Generalthema „Schismen zwischen Ost und West: historische, systematische und kanonistische Ansätze”.

Das Wesen des Schismas
(1) Häresie beschreibt eine Abweichung vom Glauben, während Schisma sich auf einen Bruch der kirchlichen Gemeinschaft bezieht (vgl. Kommuniqué von Trebinje, 2019, § 8). Ein Schisma bedeutet die Intention und das Agieren gegen die kirchlichen Leitungsstrukturen und die Einheit der Kirche. Ein Schisma ist immer der Endpunkt eines Entfremdungsprozesses, aber nicht unbedingt endgültig. Es besteht die Möglichkeit seiner Heilung, daher ist es reversibel. Ein Schisma kann geheilt werden, indem man sich um eine Form der Vielfalt bemüht, die mit der communio vereinbar ist. Modelle der Kircheneinheit müssen mit Typologien von Schismen einhergehen, um sich eine versöhnte Kirche vorstellen zu können.

(2) Die kanonische Tradition des ersten Jahrtausends und der Orthodoxen Kirche kennt die Unterscheidung zwischen Parasynagoge und Schisma (vgl. z. B. can. 1/Basilios). Während unter Parasynagoge eine Versammlung zu verstehen ist, die von dissidenten Geistlichen und/oder Laien begründet wurde und die Gefahr läuft, zu einem „Kryptoschisma” zu werden, ist ein Schisma ein Akt der formellen Trennung. Die Parasynagoge stellt eine potenzielle Stufe hin zum Schisma dar, d.h. es handelt sich um eine prae-schismatische Situation noch ohne institutionelle oder doktrinäre Form. Eine Parasynagoge wird zu einem Schisma, wenn sich eine pseudo-kanonische Versammlung mit der Behauptung etabliert, die legitime Gemeinde zu ersetzen.

(3) Ein Schisma ist nicht zuallererst ein dogmatisches, sondern ein kirchenrechtliches Phänomen. Es resultiert aus der Ablehnung kirchlicher Autorität, nicht notwendigerweise aus theologischer Divergenz. Gemäß orthodoxer kanonischer Tradition entsteht ein Schisma als Folge einer Auseinandersetzung, die im Verhängen eines Anathems durch ein bischöfliches Gremium kulminiert und zum Bruch der kirchlichen Gemeinschaft führt. Ein Schisma kann als zerstörerischer Mangel an Kirchlichkeit gesehen werden.

(4) Aus der Perspektive des katholischen Kirchenrechts ist ein Schisma „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“ (vgl. CIC/1983, can. 751). Dabei werden zwei Dimensionen berücksichtigt: das Zerbrechen der Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom (d.h. ein Bruch in den kirchlichen Leitungsstrukturen) und das Zerbrechen der Gemeinschaft mit anderen Gliedern der Katholischen Kirche (d.h. ein Bruch in der Gemeinschaft). In diesem Zusammenhang ist es wichtig daran zu erinnern, dass das Zweite Vatikanische Konzil zwischen denjenigen unterscheidet, die in eine getrennte Gemeinschaft hineingeboren wurden, und jenen, in deren Verantwortung der ursprüngliche Akt der Trennung liegt. Das Konzil erläutert: „Den Menschen jedoch, die jetzt in solchen Gemeinschaften geboren sind und in ihnen den Glauben an Christus erlangen, darf die Schuld der Trennung nicht zur Last gelegt werden“ (UR 3).

(5) Auch wenn man die Gründe für ein Schisma klassifizieren und zwischen theologischen, politischen, kulturellen, psychologischen und ekklesiologischen Aspekten unterscheiden kann, reicht keiner dieser Faktoren für sich genommen aus, um die Trennung zu erklären. Über diese verschiedenen theologischen und nicht-theologischen Faktoren hinaus existiert das Schisma vor allem in den verwundeten Erinnerungen der Kirchen. In dieser Hinsicht spricht die Gemeinsame Erklärung vom 7. Dezember 1965 nicht von der „Aufhebung der Anathemata“, sondern sie erklärt die „Tilgung der Bannsprüche aus dem Gedächtnis und der Mitte der Kirche“. Es war mit Verweis auf diese Erklärung, dass Paul VI. von einer „Heilung der Erinnerung“ sprach.

(6) Die Beurteilung eines Schismas berücksichtigt das innere Anhängen (d.h. die bewusste und freiwillige Zustimmung zu dem, was das Schisma ausmacht) und das äußere Verhalten (d.h. die ausschließliche Teilnahme an einer schismatischen Bewegung). Eine Abweichung von der Lehre kann sich zu einem Schisma verhärten, wenn die Lehre zum Prinzip der Organisation einer alternativen Struktur wird. Zu den Kriterien einer Reintegration gehören die erneuerte Bindung an die legitime Autorität sowie das erneuerte Glaubensbekenntnis vor dem Hintergrund der zuvor abgelehnten Lehre.

(7) Spaltungen unter christlichen Gemeinschaften sind in der Regel nicht Resultat einseitiger Initiativen, für die nur „Dissidenten“ verantwortlich wären, sondern eines Prozess, in den alle involviert sind, die die Entfremdung in einer „Haltung gegenseitiger Ignoranz“ (Congar, 1954) hinnehmen. Mehrere Faktoren können zu einem Schisma beitragen, wie etwa einseitige Handlungen, die eine Sünde gegen die Nächstenliebe darstellen (z.B. die Errichtung eines lateinischen Patriarchats in Konstantinopel im Jahr 1204), die Instrumentalisierung von Theologie und Sakrament, um das Gegenüber zu verurteilen, sowie die Angst vor einem Autonomieverlust mit der Folge, dass der Wille zur Einheit fehlt. Darüber hinaus kann es formelle (z.B. öffentliche Uneinigkeit zwischen kirchlichen Gemeinschaften) und informelle Elemente eines Schismas geben (z.B. einzelne Personen, die mit den Lehren der Kirche nicht einverstanden sind, ohne formell aus der Kirche auszutreten).

Schismen zwischen Ost und West
(8) Das Schisma zwischen Rom und Konstantinopel im 9. Jahrhundert, das mit dem Amtsantritt von Patriarch Photios assoziiert wird, muss als interne Autoritätskrise im post-ikonoklastischen Byzanz verortet werden. Fünfzehn Jahre nachdem der „Sieg der Orthodoxie” (843) die turbulente Kontroverse um die Verehrung der Ikonen beendet hatte, offenbarten die erzwungene Absetzung von Patriarch Ignatios und die rasche Erhebung von Photios auf den Patriarchenthron (858) ungelöste Spannungen zwischen kaiserlicher Intervention und kirchlicher Autonomie. Erst später nahm der Konflikt zwischenkirchliche Ausmaße an, als Papst Nikolaus I. um die Bestätigung kaiserlicher und kirchlicher Entscheidungen gebeten wurde. Es war zu diesem Anlass, dass Nikolaus nun ein maximalistisches Verständnis des römischen Primats vertrat, indem er einen [päpstlichen] Rechtsanspruch auf die Befugnis erhob, über bischöfliche Irregularitäten und die Verwaltung des kanonischen Territoriums (insbesondere Bulgariens) zu urteilen. Im Jahr 863 erklärte eine Synode in Rom Patriarch Photios für abgesetzt und exkommuniziert und setzte Ignatios wieder ein. Als Reaktion darauf verurteilte eine Synode in Konstantinopel im Jahr 867 Nikolaus. Aus der Perspektive der damaligen gemeinsamen kanonischen Tradition waren beide Verurteilungen illegitim. Die photianische Episode lässt sich am besten als dreifache Verflechtung – von monastischer Haltung, kaiserlicher Politik und römischem Rechtsanspruch – begreifen, an deren Schnittstelle ein lokaler Disput zu einer zwischenkirchlichen Krise wurde. Die Kontroverse wurde schließlich auf dem Konzil von 879-880 während des Pontifikats von Johannes VIII. beigelegt.

(9) Patriarch Photios von Konstantinopel (858-867 und 877-886) ist ein Paradebeispiel für eine Hermeneutik der Orthodoxie im Umgang mit internen und externen Spaltungen. Er war nicht nur einer der größten Gelehrten seiner Zeit, sondern auch einer der angesehensten Kleriker aller fünf altkirchlichen Patriarchate. Photios war mit mindestens drei größeren Schismen konfrontiert: mit einem Binnen-Schisma der Byzantinischen Kirche (mit der pro-ignatianischen Partei), mit einem Schisma zwischen den altkirchlichen Patriarchaten von Rom und Konstantinopel, und mit dem anhaltenden Schisma mit den Armeniern. Bei allen dreien bemühte sich Photios um Versöhnung und Wiedervereinigung und erreichte dies in den ersten beiden Fällen.

(10) In seinem Umgang mit Schismen verschiedenster Art war Photios insbesondere daran interessiert, die Einheit der Kirche, die letztlich der eine Leib Christi ist, zum Ausdruck zu bringen und zu bekräftigen. Selbst sein polemischstes Werk, die Mystagogie des Heiligen Geistes, richtet sich nicht gegen Rom, sondern gegen die Franken. Mit anderen Worten: Anstatt bei einer Hermeneutik des Misstrauens zu beginnen, geht Photios vielmehr von der Annahme aus, dass seine Gesprächspartner in Lehre und Disziplin im Wesentlichen rechtgläubig sind.

(11) In der Vergangenheit waren katholische Urteile über Photios polemisch. Frühe und mittelalterliche Darstellungen hoben Photios als Inbegriff des östlichen Widerstands gegen die römische Jurisdiktion hervor und beurteilten ihn im weiteren Sinne als schuldig für den Kurs, der zum Bruch der kirchlichen Gemeinschaft führte. Zeitgenössische katholische Gelehrte hingegen haben diese Sichtweise neu bewertet, indem sie die problembehaftete Absetzung von Ignatios, den immensen imperialen Druck und die tatsächlichen kanonischen Ambiguitäten untersuchten. Die Konsequenz für die katholische Ekklesiologie ist wichtig: Der Fall Photios dient nun als Testfall, um die Reichweite der päpstlichen Autorität, die Handlungsgrenzen der Legaten und die notwendige Zurückhaltung bei juristischen Ansprüchen zu bestimmen, wenn politische und kulturelle Differenzen kanonische Prozesse verzerren.

(12) Der römische Primat wurde im Osten durchaus geschätzt, sofern er als vereinbar mit den Rechten und Vorrechten der vier anderen altkirchlichen Patriarchate erachtet wurde. Der Primat wurde als graduelle Vorrangstellung aufgefasst, nicht als eine völlig andere Ordnung: Der Papst ist einer von fünf, nicht einzigartig. Je mehr die römische Vorrangstellung ohne Bezugnahme auf die Rechte und Vorrechte der anderen altkirchlichen Patriarchate geltend gemacht wurde (wie unter Nikolaus I. und Hadrian II.), desto unwahrscheinlicher wurde es, dass diese Vorrangstellung von den betreffenden Patriarchaten akzeptiert und anerkannt wurde. Eine friedfertigere und kollegialere Geltendmachung der Vorrangstellung (wie unter Johannes VIII.) sicherte dem römischen Primat im griechischen Osten weitaus größeren Erfolg und Anerkennung. Der Fall des Photios liefert ein Paradebeispiel für die Art einer Appellationsinstanz, die für die Orthodoxen in einer wiedervereinten Kirche akzeptabel sein könnte.

(13) Die Erfolgsaussichten einer Versöhnung zwischen der orthodoxen und der katholischen Kirche würden sich erheblich verbessern, wenn die Annullierung des Ignatianischen Konzils (869-70) durch Papst Johannes VIII. sowie durch das Photianische Konzil (879-80) vonseiten der katholischen Kirche offiziell anerkannt würde. Die gemeinsame Anerkennung der ökumenischen Autorität dieses Konzils würde eine tragfähige Grundlage für die Lösung der umstrittenen Frage des Filioque und für die Ausübung eines römischen Primats innerhalb der wiedervereinten Kirche bieten. Das Heilige und Große Konzil der Orthodoxen Kirche auf Kreta (2016) qualifiziert „das Große Konzil (879-80), das zur Zeit des Heiligen Photios des Großen, Patriarch von Konstantinopel, einberufen wurde”, als ein Konzil „mit universaler Autorität”. Darüber hinaus forderte das Dokument der Gemeinsamen Kommission für den orthodox-katholischen theologischen Dialog in Frankreich „Der römische Primat in der Gemeinschaft der Kirchen“ (1991) eine „gemeinsame Rezeption” des Photianischen Konzils von 879-80, die „einen Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme des Dialogs über die Bedeutung des Primats auf der Grundlage einer gemeinsamen Ekklesiologie” darstellen könnte (zitiert im Dokument „Der Bischof von Rom“ des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen, 2024, Nr. 101).

(14) Wie der Irenäuskreis in seinem Dokument „Im Dienst an der Gemeinschaft“ (2018) betont, war die Krise von 1054 kein vollständiger und endgültiger Bruch zwischen den Kirchen des christlichen Ostens und des christlichen Westens, sondern eine Phase in einem Prozess wechselseitiger Entfremdung, der mehrere Gründe hatte. Die Genese eines Schismas ist ein Prozess mit einer Vorbereitungsphase, dem Ereignis der Trennung selbst und der Akzeptanz dieser Trennung. Das Narrativ von 1054 wurde zu einem Mythos, zu einer Deutungsrealität, die die Trennung im Nachhinein rechtfertigt. Die jüngste Geschichtsschreibung bestätigt, dass es weder eine Verurteilung der Kirche von Konstantinopel noch eine Verurteilung der Kirche von Rom gab (vgl. z.B. die Bulle zur Exkommunikation von Michael Kerularios, in der von christianissima et orthodoxa […] civitas, der „christlichsten und rechtgläubigsten […] Stadt“ [Konstantinopel] die Rede ist).

(15) Die Eroberung Konstantinopels durch den Vierten Kreuzzug im Jahr 1204 sollte nicht losgelöst von der Komplexität der historischen Ereignisse betrachtet und ebenso wenig als Hauptursache für das Schisma zwischen Ost und West typisiert werden. Sie ist das Ergebnis hochkomplexer Verflechtungen von Motiven einzelner Herrscher und Interessen verschiedener Städte, Republiken und Völker sowie von Stimmungen, emotionalen Deutungen und Intrigen. Es handelte sich nicht einfach um eine Konfrontation zwischen „den Griechen“ und „den Lateinern“, sondern auch – und differenzierter – zwischen Normannen, Franken, Bulgaren, Venezianern und muslimischen Seldschuken. In dieser komplexen Situation gab es Interessenskonflikte finanzieller, wirtschaftlicher, territorialer und dynastischer Natur, während religiöse Gründe eine untergeordnete Rolle spielten.

(16) Zwischen 1201 und 1204 hatten vier Kaiser den byzantinischen Thron inne, von denen zwei durch Verrat an die Macht gelangt waren. Sie verfolgten unterschiedliche politische Interessen und hatten unterschiedliche Einstellungen gegenüber den Lateinern, deren Pole Alexios IV. (pro) und Alexios V. (contra) waren. Das Volk unterstützte seinen Kaiser nicht immer. Hinzu kam, dass die Griechen gezwungen waren, wiederholt zu versuchen, sich mit den muslimischen Seldschuken zu arrangieren, was zu Misstrauen auf lateinischer Seite führte.

(17) Hintergrund dieser Ereignisse war die Tatsache, dass sich die Verantwortlichen der Kreuzzüge finanziell massiv übernommen hatten. Finanzielle Belastungen der Armee, geostrategische Überlegungen seitens der Venezianer und die Instrumentalisierung byzantinischer Thronfolgestreitigkeiten führten zu Änderungen der geplanten Route des Kreuzzugs. Infolgedessen wurden Zara (heute Zadar in Kroatien) – eine Stadt unter ungarischer, also lateinischer Protektion – und Konstantinopel erobert.

(18) Die Eroberung Konstantinopels (1204) wird in der kontroverstheologischen Literatur bis zum 15. Jahrhundert so gut wie nie als entscheidender Faktor für das Schisma erwähnt. Ebenso wenig wird sie als ausschlaggebendes Ereignis für die Entfremdung der Kirchen angesehen. In der späteren Rezeption spielte sie eine größere Rolle und bleibt bis heute wirkmächtig.

(19) Im Mittelalter lässt sich eine gewisse Entwicklung des Verständnisses von Schisma innerhalb der katholischen Kirche beobachten. Ursprünglich wurde ein Schisma aus der Perspektive der Ortskirche betrachtet. Später wurde es im Kontext der Universalkirche gesehen, wobei der Papst als alleiniger Garant und Maßstab der Einheit fungierte.

Vom Schisma zur Gemeinschaft
(20) Der Bruch der Gemeinschaft zwischen Kirchen bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Kirchlichkeit der anderen Kirche geleugnet oder dass eine gewisse ontologische Gemeinschaft als nicht mehr gegeben angesehen wird, die in der gemeinsamen Taufe in der einen Kirche Christi begründet ist – eine Gemeinschaft, die über den Bruch der eucharistischen und/oder kanonischen Gemeinschaft hinaus besteht. Die jüngsten Brüche in der Gemeinschaft zwischen orthodoxen Territorialkirchen, etwa zwischen den Patriarchaten von Antiochien und Jerusalem oder zwischen den Patriarchaten von Moskau und Konstantinopel, bestätigen diese Überzeugung.

(21) Ein Schisma wird von jenen überwunden werden, die den anderen verstehen, ihn trotz bestehender Differenzen annehmen und bereit sind, den „getrennten Geschwistern“ selbstlose Liebe entgegenzubringen. Die Akzeptanz der Wahrheit kann nicht erzwungen, aber vielleicht inspiriert werden. Liebe – selbstlos und unbeirrbar – ist die einzige Hoffnung für getrennte Christen: „Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben“ (Joh 13,34).

Am Ende der Tagung dankte Erzbischof Michel Jalakh im Namen aller Mitglieder des Irenäuskreises Metropolit Grigorios Papathomas und dem gesamten Team der Metropolie von Peristeri für ihre herzliche und großzügige Gastfreundschaft sowie der deutschen Stiftung „Renovabis“ für die finanzielle Unterstützung der Reisekosten.

 

Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus besteht aus 26 Mitgliedern, 13 orthodoxen und 13 katholischen Theologinnen und Theologen, aus mehreren europäischen Ländern, dem Nahen Osten und Amerika. Er wurde 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet und hat sich seitdem in Athen (Griechenland), Chevetogne (Belgien), Belgrad (Serbien), Wien (Österreich), Kiew (Ukraine), Magdeburg (Deutschland), St. Petersburg (Russland), Bose (Italien), Thessaloniki (Griechenland), Rabat (Malta), auf Chalki bei Istanbul (Türkei), Taizé (Frankreich), Caraiman (Rumänien), Graz (Österreich), Trebinje (Bosnien und Herzegowina), Rom (Italien), Cluj-Napoca (Rumänien), Balamand (Libanon), Paderborn (Deutschland) und Athen (Griechenland) getroffen. Es wurde beschlossen, dass das nächste Treffen des Irenäuskreises im November 2026 in Lyon (Frankreich) stattfinden wird.

Das Kommuniqué in englisch und deutsch