Russland: Kirchliche Reaktionen auf das Verbot der Zeugen Jehovas
08. Juni 2017
Die Zeugen Jehovas haben angekündigt, gegen das Urteil des Obersten Gerichts zu ihrer Einstufung als „extremistische Organisation“ in Berufung zu gehen. Am 20. April hatte das Oberste Gericht Russlands einen Antrag des Justizministeriums gebilligt, die Zeugen Jehovas als „extremistische Gruppe“ einzustufen, die die öffentliche Ordnung bedrohe und Familien zerstöre. Russlands Kirchen reagierten unterschiedlich auf das Verbot der Zeugen Jehovas.
Der Leiter des Außenamtes des Moskauer Patriarchats, Metropolit Ilarion (Alfejev), begrüßte das Urteil, da es sich bei den Zeugen Jehovas um eine „totalitäre Sekte“ handele. Ihre Aktivitäten zielten darauf ab, das Gewissen ihrer Mitglieder zu manipulieren und „die Psyche der Menschen und der Familie auszulöschen“. Sie gäben sich als christliche Organisation aus, würden dabei aber die Lehre Christi „verdrehen“ und sein Evangelium falsch interpretieren: „Sie glauben nicht, dass Jesus Christus Gott und Retter ist, sie erkennen die Dreifaltigkeit nicht an. Deshalb können sie nicht als Christen bezeichnet werden“, so Metropolit Ilarion. Er betonte jedoch, dass die Russische Orthodoxe Kirche mit dem Verfahren nichts zu tun gehabt habe und auch nicht konsultiert worden sei.
Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz in Russland, Igor Kovalevskij, betonte, die Zeugen Jehovas hätten ebenso Anspruch auf den Schutz ihrer Gewissensfreiheit, wie alle anderen Bürger. Die katholische Kirche betrachte die Zeugen Jehovas zwar nicht als Christen und führe auch keinen Dialog mit ihnen, aber dabei handele es sich um ein theologisches, nicht aber ein juristisches Problem. Zugleich äußerte er die Sorge, dass das Urteil auch die Angst vor neuen Einschränkungen für die katholische Kirche im Land schüren könne. Die Regierung müsse den Bürgern versichern, „dass die Gewissensfreiheit bestehen bleibt“. Auch Vertreter anderer religiöser Organisationen sowie Religionswissenschaftler und Theologen drückten ihr Bedauern aus und befürchten eine Rückkehr zur Verfolgung von Gläubigen in Russland. Das Urteil sei ein heikler Präzedenzfall, anderen religiösen Gruppen drohe nun dasselbe Schicksal.
Das Oberste Gericht hatte am 20. April auf Antrag des Justizministeriums die Zeugen Jehovas als „extremistische Gruppe“ eingestuft. Das Justizministerium hatte im Februar eine außerplanmäßige Kontrolle am Hauptsitz der Zeugen Jehovas in St. Petersburg durchgeführt, dabei seien Unstimmigkeiten sowie Verstöße gegen das 2016 in Kraft getretene Gesetz gegen extremistische Aktivitäten, auch bekannt als Jarovaja-Paket, festgestellt worden. Das Verbot betrifft nicht nur den Hauptsitz, sondern auch die 395 Versammlungsorte der Gemeinschaft in Russland. Den Mitgliedern der rund 170000 Personen zählenden religiösen Gemeinschaft drohen für die Ausübung ihres Glaubens nun Bußen von 300000 – 600000 Rubel (4700 – 9500 Euro) oder bis zu 10 Jahre Gefängnisstrafe. In einigen Regionen Russlands wurden die Zeugen Jehovas schon früher verboten, zudem wurden sie mehrfach für die „Verbreitung extremistischer Materialien“ gebüßt. (NÖK; mit Material von Kathpress)
Der Leiter des Außenamtes des Moskauer Patriarchats, Metropolit Ilarion (Alfejev), begrüßte das Urteil, da es sich bei den Zeugen Jehovas um eine „totalitäre Sekte“ handele. Ihre Aktivitäten zielten darauf ab, das Gewissen ihrer Mitglieder zu manipulieren und „die Psyche der Menschen und der Familie auszulöschen“. Sie gäben sich als christliche Organisation aus, würden dabei aber die Lehre Christi „verdrehen“ und sein Evangelium falsch interpretieren: „Sie glauben nicht, dass Jesus Christus Gott und Retter ist, sie erkennen die Dreifaltigkeit nicht an. Deshalb können sie nicht als Christen bezeichnet werden“, so Metropolit Ilarion. Er betonte jedoch, dass die Russische Orthodoxe Kirche mit dem Verfahren nichts zu tun gehabt habe und auch nicht konsultiert worden sei.
Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz in Russland, Igor Kovalevskij, betonte, die Zeugen Jehovas hätten ebenso Anspruch auf den Schutz ihrer Gewissensfreiheit, wie alle anderen Bürger. Die katholische Kirche betrachte die Zeugen Jehovas zwar nicht als Christen und führe auch keinen Dialog mit ihnen, aber dabei handele es sich um ein theologisches, nicht aber ein juristisches Problem. Zugleich äußerte er die Sorge, dass das Urteil auch die Angst vor neuen Einschränkungen für die katholische Kirche im Land schüren könne. Die Regierung müsse den Bürgern versichern, „dass die Gewissensfreiheit bestehen bleibt“. Auch Vertreter anderer religiöser Organisationen sowie Religionswissenschaftler und Theologen drückten ihr Bedauern aus und befürchten eine Rückkehr zur Verfolgung von Gläubigen in Russland. Das Urteil sei ein heikler Präzedenzfall, anderen religiösen Gruppen drohe nun dasselbe Schicksal.
Das Oberste Gericht hatte am 20. April auf Antrag des Justizministeriums die Zeugen Jehovas als „extremistische Gruppe“ eingestuft. Das Justizministerium hatte im Februar eine außerplanmäßige Kontrolle am Hauptsitz der Zeugen Jehovas in St. Petersburg durchgeführt, dabei seien Unstimmigkeiten sowie Verstöße gegen das 2016 in Kraft getretene Gesetz gegen extremistische Aktivitäten, auch bekannt als Jarovaja-Paket, festgestellt worden. Das Verbot betrifft nicht nur den Hauptsitz, sondern auch die 395 Versammlungsorte der Gemeinschaft in Russland. Den Mitgliedern der rund 170000 Personen zählenden religiösen Gemeinschaft drohen für die Ausübung ihres Glaubens nun Bußen von 300000 – 600000 Rubel (4700 – 9500 Euro) oder bis zu 10 Jahre Gefängnisstrafe. In einigen Regionen Russlands wurden die Zeugen Jehovas schon früher verboten, zudem wurden sie mehrfach für die „Verbreitung extremistischer Materialien“ gebüßt. (NÖK; mit Material von Kathpress)