Russland: Blogger wegen „Pokémon Go“-Spielens in Kirche verurteilt
08. Juni 2017
In Jekaterinburg ist der Blogger Ruslan Sokolovskij wegen des Schürens von Hass und der Verletzung der Gefühle von Gläubigen zu einer bedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der 23-Jährige war im September verhaftet worden, nachdem er ein Video auf Youtube gestellt hatte, das ihn beim Jagen von Pokémons in einer der größten Kirchen Jekaterinburgs zeigt. Die Spiel-App, in der virtuelle Wesen mithilfe des Mobiltelefons an realen Orten gefangen werden, war zu der Zeit sehr beliebt. Das Video war eine Reaktion auf eine Warnung im Staatsfernsehen, keine Pokémons an religiösen Stätten zu jagen.
Sokolovskij wurde wegen insgesamt 16 Verstößen gegen Art. 282 des russischen Strafgesetzes (das Schüren von Hass) und gegen Art. 148 (die Verletzung des Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit) verurteilt, die aus neun Videos stammen. Dabei handelt es sich unter anderem um Fluchen in der Kirche, die Aussage, Jesus sei ein äußerst seltenes, vielleicht gar nicht existierendes Pokémon, Kritik am Moskauer Patriarchen Kirill sowie antimuslimische und antifeministische Aussagen. Die Staatsanwältin, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte, war mit dem Urteil zufrieden. Strafmildernd wirkte, dass Sokolovskij sich entschuldigt hatte und sich um seine kranke Mutter kümmert. Er wird nur im Fall von Verstößen gegen die Auflagen die Haftstrafe absitzen müssen.
Der Bürgermeister von Jekaterinburg hatte sich seit der Verhaftung für den Blogger eingesetzt. Das Urteil bezeichnete er als „gefährlichen Präzedenzfall“. Das Gesetz zum Schutz religiöser Gefühle von 2013, aufgrund dessen Sokolovskij verurteilt wurde, ist umstritten; Bürgerrechtsgruppen befürchten, es könne zur Ausgrenzung von abweichenden Meinungen missbraucht werden. Amnesty International kritisierte den Prozess als Schauprozess, es gehe dabei nicht um den Schutz der Religionsfreiheit, sondern um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Gesetz trat ein Jahr nach der aufsehenerregenden Verurteilung von drei Pussy Riot-Mitgliedern in Kraft, die mit einem Protestlied in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale aufgetreten waren. (NÖK)
Sokolovskij wurde wegen insgesamt 16 Verstößen gegen Art. 282 des russischen Strafgesetzes (das Schüren von Hass) und gegen Art. 148 (die Verletzung des Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit) verurteilt, die aus neun Videos stammen. Dabei handelt es sich unter anderem um Fluchen in der Kirche, die Aussage, Jesus sei ein äußerst seltenes, vielleicht gar nicht existierendes Pokémon, Kritik am Moskauer Patriarchen Kirill sowie antimuslimische und antifeministische Aussagen. Die Staatsanwältin, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte, war mit dem Urteil zufrieden. Strafmildernd wirkte, dass Sokolovskij sich entschuldigt hatte und sich um seine kranke Mutter kümmert. Er wird nur im Fall von Verstößen gegen die Auflagen die Haftstrafe absitzen müssen.
Der Bürgermeister von Jekaterinburg hatte sich seit der Verhaftung für den Blogger eingesetzt. Das Urteil bezeichnete er als „gefährlichen Präzedenzfall“. Das Gesetz zum Schutz religiöser Gefühle von 2013, aufgrund dessen Sokolovskij verurteilt wurde, ist umstritten; Bürgerrechtsgruppen befürchten, es könne zur Ausgrenzung von abweichenden Meinungen missbraucht werden. Amnesty International kritisierte den Prozess als Schauprozess, es gehe dabei nicht um den Schutz der Religionsfreiheit, sondern um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Gesetz trat ein Jahr nach der aufsehenerregenden Verurteilung von drei Pussy Riot-Mitgliedern in Kraft, die mit einem Protestlied in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale aufgetreten waren. (NÖK)