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Russland: Oberstes Gericht bestätigt das Verbot der Zeugen Jehovas

18. Juli 2017
Das Oberste Gericht Russlands hat die Berufung der Zeugen Jehovas gegen ihr Verbot abgelehnt. Das Gericht bestätigte das Urteil von April, dem zufolge es sich bei der Religionsgemeinschaft um eine „extremistische Gruppe“ handelt, der weitere Aktivitäten in Russland verboten sind. Die Zeugen Jehovas kündigten den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an. „In dieser Frage ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, da das Oberste Gericht nicht nur Normen der russischen, sondern auch der internationalen Rechtsordnung verletzt hat“, sagte ihr Anwalt Viktor Jenkov.

Im April hatte das Oberste Gericht die Zeugen Jehovas verboten und die Beschlagnahmung ihres Besitzes angeordnet. Das Justizministerium hatte das Gericht zuvor aufgefordert, die Zeugen Jehovas als „extremistische Organisation“ zu untersagen. Die Zeugen Jehovas, die 395 Zentren in ganz Russland unterhalten, wurden seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Anhänger anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom EGMR zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.

Jaroslav Sivulsky, ein Vertreter des Moskauer Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas, erklärte, dass der Entscheid des Obersten Gerichts gefährliche Konsequenzen habe, so seien bereits Häuser von Gläubigen in Brand gesteckt und Menschen aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung entlassen worden. Er erinnerte dabei an die Repressionen der Zeugen Jehovas in der Vergangenheit, die nun „in einer hässlichen Weise“ wiederkehrten. (NÖK; mit Material von Kathpress)