Russland: Patriarch erlässt Eparchien und Gemeinden Abgaben
Der russische Patriarch Kirill hat am 14. Mai mitgeteilt, den Eparchien und Gemeinden des Moskauer Patriarchats einen Teil der Abgaben erlassen zu wollen. So sollen ihre Abgaben an die Patriarchie im Vergleich zu 2019 um 25 Prozent gesenkt werden, was den Abgaben von drei Monaten entspricht. Außerdem wird die Zahlungsfrist bis zum 10. Mai 2021 verlängert.
Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus haben in vielen Gemeinden und Klöstern der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) zu einer angespannten finanziellen Lage geführt. In zahlreichen Regionen Russlands wurden die Kirchen geschlossen und Gottesdienste durften nur noch ohne die Anwesenheit von Laien abgehalten werden. Das hat den Wegfall von Spenden zur Folge, auf die die Kirchen und Klöster jedoch angewiesen sind. Darauf wies Vladimir Legojda, der Vorsitzende der Synodalabteilung für die Beziehungen der Kirche zu Gesellschaft und Medien, hin und nannte die Situation „äußerst schwierig“. „Keine Leute – keine Spenden“, sagte er, und allen sei klar, dass Religionsgemeinschaften von Spenden leben. Trotzdem seien die Religionsgemeinschaften Zentren der sozialen Hilfe. Fast alle Gemeinden organisierten sogar in dieser schwierigen Situation Freiwillige, um Unterstützung zu leisten.
Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten will Patriarch Kirill als Bischof von Moskau zudem Geistliche und Kirchendiener in Moskau unterstützen. Außerdem wird die Leistung von Finanzhilfe für das Jahr 2020 an Witwen von Geistlichen in Betracht gezogen. Zudem will die Patriarchie ein Moskauer Krankenhaus sowie eparchiale humanitäre Zentren und Krisenzentren für Schwangere in 44 Eparchien materiell unterstützen. Zudem erhielt die ROK eine große Spende, um die Gehälter der Geistlichen der Eparchie Moskau zu finanzieren und andere Bedürfnisse der Eparchie zu decken. Mit dem Geld werden zwei Monatslöhne der Geistlichen gezahlt sowie zusätzliche Mittel für Gemeinden bereit gestellt, deren Priester minderjährige Kinder haben. Die Spender wollten anonym bleiben.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschied die Staatsduma, die Religionsgemeinschaften zu entlasten. Mit einer Gesetzesanpassung sollen ihnen Steuern und Versicherungsbeiträge für das zweite Quartal 2020 erlassen werden. Zudem können juristische Personen alle Arten von Spenden an Non-Profit- und religiöse Organisationen von den Gewinnsteuern abziehen. Der Verfasser der Gesetzesanpassung, Sergej Gavrilov, Vorsitzender des Komitees der Staatsduma für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und Fragen religiöser und sozialer Vereinigungen, unterstrich die Hilfe, die Religionsgemeinschaften gerade in der aktuellen Situation den Menschen leisteten, und welche „riesige Rolle die Kirche in unserem Leben spielt“. Er hoffe, dass die staatliche Unterstützung der Kirche und sozialer Non-Profit-Organisationen in Zukunft ausgeweitet und verlängert werde. (NÖK)
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