Russland: Behörden gehen weiter gegen Zeugen Jehovas vor
22. Februar 2018
In den Städten Belgorod und Kemerovo haben russische Sicherheitskräfte mehrere Häuser von Zeugen Jehovas durchsucht, zahlreiche Personen verhört und gegen einige von ihren Untersuchungen eingeleitet. Es sind die ersten Strafverfahren, die seit dem Verbot aller Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland eröffnet wurden. Der Oberste Gerichtshof hatte das Administrative Zentrum der Zeugen Jehovas Mitte Juli 2017 zu einer „extremistischen Organisation“ erklärt und seine Aktivitäten in ganz Russland verboten. Neben dem Administrativen Zentrum wurden alle 395 lokalen Gemeinschaften auf die Liste der verbotenen extremistischen Organisationen des Justizministeriums gesetzt. Sie befinden sich auch auf einer Liste von „Terroristen und Extremisten“ des Föderalen Finanzüberwachungsdienstes, deren Vermögen Banken einfrieren müssen, wobei die Güter der Organisationen der Zeugen Jehovas bereits vom Staat konfisziert wurden.
In Belgorod wurden am 7. Februar 2018 16 Wohnhäuser von Mitarbeitern der Polizei, des Innenministeriums und der Sondereinheit SOBR, die zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Terrorismus dient, durchsucht. Die in den Häusern angetroffenen Personen verbrachten die Nacht auf einem Polizeiposten, wo ihre Personalien aufgenommen und Fingerabdrücke gemacht wurden. In den Häusern wurden Bibeln, elektronische Geräte, Datenträger, Reisepässe und Geld beschlagnahmt. Zwei Männer wurden während 48 Stunden festgehalten, und gegen sie wurde eine Untersuchung aufgrund Art. 282.2 des Strafgesetzes („Fortsetzung der Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation“) eingeleitet. Schon am 19. Januar 2018 wurden in Kemerovo in Sibirien zwölf Wohnhäuser durchsucht, das Vorgehen der Sicherheitskräfte war dasselbe.
In Orjol fand zudem am 19. Februar die erste Anhörung im Fall von Dennis Christensen, einem in Orjol lebenden dänischen Zeugen Jehovas, statt. Er ist wegen des „Organisierens von Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation“ angeklagt und hat fast neun Monate in Untersuchungshaft verbracht. Polizisten und Sicherheitsleute des Inlandsgeheimdiensts haben Christensen am 25. Mai 2017 an einem Treffen zum Bibelstudium verhaftet. Die in Orjol registrierte Gemeinde der Zeugen Jehovas war im Juni 2016 als extremistisch eingestuft und aufgelöst worden. Das Verfahren gegen Christensen beruht auf diesem lokalen Verbot, nicht dem landesweiten, das erst nach seiner Verhaftung in Kraft trat.
Die Zeugen Jehovas in Russland bestehen darauf, dass sie weiterhin das Recht haben, ihren Glauben auszuüben, auch wenn das Administrative Zentrum aufgelöst und seine Aktivitäten verboten wurden. (NÖK)
In Belgorod wurden am 7. Februar 2018 16 Wohnhäuser von Mitarbeitern der Polizei, des Innenministeriums und der Sondereinheit SOBR, die zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Terrorismus dient, durchsucht. Die in den Häusern angetroffenen Personen verbrachten die Nacht auf einem Polizeiposten, wo ihre Personalien aufgenommen und Fingerabdrücke gemacht wurden. In den Häusern wurden Bibeln, elektronische Geräte, Datenträger, Reisepässe und Geld beschlagnahmt. Zwei Männer wurden während 48 Stunden festgehalten, und gegen sie wurde eine Untersuchung aufgrund Art. 282.2 des Strafgesetzes („Fortsetzung der Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation“) eingeleitet. Schon am 19. Januar 2018 wurden in Kemerovo in Sibirien zwölf Wohnhäuser durchsucht, das Vorgehen der Sicherheitskräfte war dasselbe.
In Orjol fand zudem am 19. Februar die erste Anhörung im Fall von Dennis Christensen, einem in Orjol lebenden dänischen Zeugen Jehovas, statt. Er ist wegen des „Organisierens von Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation“ angeklagt und hat fast neun Monate in Untersuchungshaft verbracht. Polizisten und Sicherheitsleute des Inlandsgeheimdiensts haben Christensen am 25. Mai 2017 an einem Treffen zum Bibelstudium verhaftet. Die in Orjol registrierte Gemeinde der Zeugen Jehovas war im Juni 2016 als extremistisch eingestuft und aufgelöst worden. Das Verfahren gegen Christensen beruht auf diesem lokalen Verbot, nicht dem landesweiten, das erst nach seiner Verhaftung in Kraft trat.
Die Zeugen Jehovas in Russland bestehen darauf, dass sie weiterhin das Recht haben, ihren Glauben auszuüben, auch wenn das Administrative Zentrum aufgelöst und seine Aktivitäten verboten wurden. (NÖK)