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Russland: EGMR verurteilt Russland wegen Pussy Riot-Urteil

26. Juli 2018
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat angeordnet, dass Russland den 2012 verurteilten Mitgliedern von Pussy Riot Schadenersatz zahlen muss. Die drei Frauen hatten in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau ein „Punk-Gebet“ vorgetragen, mit dem sie gegen die bevorstehende Wahl des damaligen Ministerpräsidenten Vladimir Putin zum Präsidenten protestierten. Sie wurden wegen „Hooliganismus aufgrund religiösen Hasses“ zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Der EGMR hat nun entschieden, dass die Aktivistinnen „unmenschlich“ und „entwürdigend“ behandelt worden waren und ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden war. Außerdem seien die Urteile für das Vergehen unangemessen hart gewesen. Sie waren zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, wobei das Urteil gegen Jekaterina Samuzevitsch zu einer Bewährungsstrafe umgewandelt wurde. Nadeschda Tolokonnikova und Maria Alechina mussten einen Großteil ihrer Strafe absitzen und wurden im Dezember 2013 im Rahmen einer Amnestie im Vorfeld der Olympischen Spiele in Russland 2014 begnadigt. Russland soll den Aktivistinnen nun knapp 49‘000 Euro Schadenersatz und Verfahrenskosten zahlen.

In einem anderen Urteil hat der EGMR Russland dazu verurteilt, vier Angehörigen der 2006 ermordeten Journalistin Anna Politkovskaja Schadenersatz zu zahlen. Die russischen Strafverfolgungsbehörden hätten ihre Untersuchung zu wenig effektiv durchgeführt und adäquate Schritte, um die Auftraggeber des Mordes zu finden, unterlassen. Politkovskaja, die kritisch über die russischen Eliten, Korruption und Menschenrechtsverstöße in Tschetschenien berichtet hatte, war 2006 im Treppenhaus vor ihrer Wohnung erschossen worden.

Das russische Justizministerium hat auf seiner Website mitgeteilt, es habe nun drei Monate Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Russland ist einer der am häufigsten vom EGMR verurteilten Staaten, dessen Jurisdiktion alle Mitglieder des Europarats unterstehen. (NÖK)