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Russland: Strenge Auslegung des Antiterrorgesetzes

23. Januar 2017

In Vladivostok hat ein Friedensrichter angeordnet, 40 Bibeln aus dem örtlichen Büro der Heilsarmee zu vernichten. Die Bücher waren nicht entsprechend dem neuen Gesetz über missionarische Tätigkeiten, das Teil des Antiterrorgesetzes ist, mit dem Namen der Organisation versehen. Der Vertreter der Heilsarmee hatte sich vor Gericht schuldig bekannt, aber angegeben, die neue Regelung nicht gekannt zu haben. Das Gericht verurteilte am 20. Dezember 2016 die Heilsarmee zu einer Buße von 30 000 Rubeln (rund 480 Euro) und ordnete die Konfiszierung und Zerstörung 36 russisch- und vier englischsprachiger Bibeln an.

Das Urteil rief in Russland besorgte Reaktionen hervor, auch die Russische Orthodoxe Kirche (ROK) äußerte sich kritisch. Ksenija Tschernega, die Leiterin der Rechtsabteilung des Moskauer Patriachats, erklärte, die ROK interpretiere das Gesetz anders: die Heilsarmee sei nicht Herausgeberin der Bücher und daher nicht für die Markierung zuständig. Sie bezeichnete das Urteil als „Übergriff“. Gemäß dem Gesetzestext müssten bei einem solchen Verstoß die Bücher beschlagnahmt und die verantwortliche Organisation gebüßt werden, eine Zerstörung von Publikationen, die weder extremistisch noch terroristisch seien, sei hingegen nicht vorgesehen. Möglicherweise sollte man über Anpassungen des Gesetzes nachdenken, um künftig eine solche Auslegung zu verhindern, so Tschernega weiter. Mittlerweile hat das Gericht das Urteil revidiert und die Liquidierung der Bibeln zurückgenommen, die Buße für die Heilsarmee blieb allerdings bestehen.
Die im Sommer 2016 verabschiedete Gesetzesänderung – auch als „Jarovaja-Paket“ bekannt – führte eine Verschärfung des Antiterrorgesetzes ein und hat Sorgen über eine Einschränkung der Religionsfreiheit geweckt (s. RGOW 8/2016, S. 10). Schon im Vorfeld wurde die Befürchtung geäußert, das Gesetz könnte willkürlich interpretiert werden. Tatsächlich scheint die vage Formulierung den Polizeikräften Mühe zu bereiten und zu unsachgemäßer Anwendung zu führen. So wurde Anfang Januar in St. Petersburg ein Verfahren gegen Dmitrij Ugaj, einen Informatiker, eröffnet. Ihm wird illegale Missionierung vorgeworfen, weil er im Oktober 2016 an einem Festival in St. Petersburg einen Vortrag über Yoga gehalten hatte. Er ist jedoch weder Vertreter einer religiösen Gemeinschaft, noch hat er zum Beitritt zu einer solchen aufgerufen. Der Prozess wurde denn auch vertagt, um die Beweislage genauer zu prüfen.

www.meduza.io, 28. Dezember; www.vedomosti.ru, 28. Dezember 2016; www.interfax-religion.ru, 9. Januar; www.novayagazeta.ru, 10. Januar; www.rferl.org, 10. Januar 2017 – N. Z.