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Ukraine: Gesetzesrevision soll Zivildienst während der Mobilmachung ermöglichen

22. Juni 2017
Laut einem Vorschlag des Ministerkabinetts soll in der Ukraine auch zu Zeiten der Mobilmachung der Zivildienst möglich sein. Zudem soll es Geistlichen erlaubt sein, den Militärdienst aufzuschieben, wie das Institut für Religionsfreiheit in Kiew berichtet. Bürger, die aus religiösen Überzeugungen keinen Militärdienst leisten wollen und kein Recht darauf haben, den Dienst zum Zeitpunkt der Mobilisierung aufzuschieben, dürfen einen alternativen Dienst im Einklang mit der entsprechenden Gesetzgebung absolvieren. Zudem sieht der Gesetzesvorschlag vor, Geistlichen die Aussetzung des Militärdienstes zu gewähren. Diese müssen dafür über eine höhere oder mittlere geistliche Ausbildung verfügen und in einer religiösen Organisation tätig sein, die ordnungsgemäß registriert ist. Die Geistlichen können aber in die Armee einberufen werden, wenn sie damit einverstanden sind. Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die Empfehlungen des Instituts für Religionsfreiheit, die es angesichts mehrfacher Gerichtsklagen und Strafverfolgungen gegen Gläubige erarbeitet hat. Vertreter verschiedener Kirchen und religiöser Organisationen haben sich positiv zu den vorgeschlagenen Änderungen geäußert.

Die Möglichkeit des Zivildiensts aus religiösen Gründen besteht in der Ukraine seit 1992. Die Regelung gilt jedoch nur für den obligatorischen Wehrdienst, nicht aber im Fall einer Mobilmachung. 2014 hatte jedoch ein Gericht die Klage eines einberufenen Gläubigen gutgeheißen und sein Recht auf Zivildienst bestätigt. Das Appellationsgericht lehnte die Klage der Staatsanwaltschaft ab und bestätigte das Urteil. Bei der erneuten Betrachtung des Falls kam das Spezialisierte Obergericht der Ukraine zum Schluss, dass gläubige Bürger das Recht auf Zivildienst aus religiösen Überzeugungen auch während der Mobilmachung haben. (NÖK)