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Ukraine: Westlicher Weihnachtstag wird Feiertag

23. November 2017
In der Ukraine wird ab sofort neben dem orthodoxen Weihnachtstag (7. Januar) auch der westliche Weihnachtstag zu einem arbeitsfreien Feiertag. Das ukrainische Parlament hat den 25. Dezember zu einem offiziellen Feiertag erklärt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten (238) stimmte für die Änderung im Arbeitsgesetz, nur 7 Parlamentarier waren dagegen. Zugleich wurde die Abschaffung des bisherigen Feiertags am 2. Mai beschlossen, der 1. Mai hingegen bleibt bestehen. Der neue Feiertag soll laut den Befürwortern der Gesetzesänderung zur besseren Verständigung zwischen Christen in- und außerhalb der Ukraine beitragen.

Die meisten orthodoxen und griechisch-katholischen Ukrainer feiern Weihnachten nach dem Julianischen Kalender am 7. Januar. Knapp ein Drittel der Kirchgemeinden, in erster Linie römisch-katholische und protestantische, begehen das Weihnachtsfest am 25. Dezember. Jedoch tendieren auch einige orthodoxe und griechisch-katholische Christen dazu, Weihnachten wie im Westen am 25. Dezember zu feiern. So hatte sich in der Vergangenheit auch das Oberhaupt der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche, Großerzbischof Svjatoslav (Schevtschuk), für eine Verlegung des Weihnachtsfests vom 7. Januar auf den 25. Dezember offen gezeigt.

Die römisch-katholische Kirche in der Ukraine begrüßte den Entscheid des ukrainischen Parlaments. Nun könnten Ukrainer gemeinsam mit ihren Familienmitgliedern, die in Europa arbeiten oder studieren, Weihnachten feiern. Die Ukrainische Orthodoxe Kirche-Moskauer Patriarchat (UOK-MP) hingegen kritisierte den neuen Feiertag. „Christus wurde einmal geboren, und nicht zweimal“, erklärte einer ihrer Vertreter. Die UOK-MP sieht diesen Schritt vor dem Hintergrund der politischen Bemühungen, in der Ukraine eine einheitliche, autokephale Kirche zu schaffen. Positiv waren die Reaktionen aus der muslimischen Gemeinschaft. Said Ismagilov, Mufti der Geistlichen Leitung der Muslime der Ukraine, schlug zudem vor, Kurban-Bajram, eine der muslimischen Hauptfeiern, ebenfalls zu einem offiziellen Feiertag zu machen. Das wäre „folgerichtig und gerecht“, außerdem dürfe entsprechend der ukrainischen Verfassung keine Religionsgemeinschaft bevorzugt werden. (NÖK; mit Material von KNA)