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Lettland: Metropolit Ilarion kritisiert lettische Gesetzesänderung scharf

04. Juli 2019

Metropolit Ilarion (Alfejev), der Leiter des Kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK), hat eine Gesetzesänderung kritisiert, die vorsieht, dass nur noch lettische Staatsbürger, die mindestens zehn Jahre im Land gewohnt haben, Oberhaupt, Metropoliten oder Bischöfe der Lettischen Orthodoxen Kirche werden dürfen. Das Gesetz wurde am 6. Juni 2019 vom lettischen Parlament verabschiedet. Ilarion bezeichnete das Gesetz in seiner wöchentlichen TV-Sendung „Kirche und Welt“ auf dem Telekanal Rossija-24 als groben staatlichen Übergriff auf die Freiheit der Kirche. Die Lettische Orthodoxe Kirche ist ine selbstverwaltete Kirche, die dem Moskauer Patriarchat untersteht.

Für den Gesetzesentwurf verantwortlich ist Artuss Kaimiņš, Abgeordneter der rechtspopulistischen Partei KPV-LV und Vorsitzender der parlamentarischen Menschenrechts- und Öffentlichkeitsarbeitskommission. Ihm zufolge stärkt „die Festlegung der Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltskriterien für Angestellte religiöser Organisationen [...] die Autonomie dieser Organisation und ihre Fähigkeit, von potenziellen ausländischen Einflüssen frei zu bleiben. Dies stärkt wiederum den Staat und die öffentliche Sicherheit in Lettland.“ Der Gesetzesentwurf sei zusammen mit der Lettischen Orthodoxen Kirche und dem Außenministerium vorbereitet worden.

Metropolit Ilarion hält das lettische Vorgehen für die meisten anderen Staaten für undenkbar: „Mit welchem Recht kann der Staat der Kirche diktieren, wer ihr Oberhaupt sein soll? Doch wenn das in Lettland geschieht, schweigen alle, die Medien reagieren nicht darauf, dabei geschieht ein sehr grober Übergriff auf das, was ein absolutes Vorrecht der Kirche ist. Die Kirche ist frei, irgendeinen Menschen zu ihrem Oberhaupt zu wählen“. Dabei erinnerte Ilarion an das Statut der Russischen Orthodoxen Kirche in der Sowjetzeit, als der atheistische Staat forderte, dass nur ein Bürger der UdSSR Moskauer Patriarch werden dürfe. Im aktuellen Statut gäbe es keine solche Bedingung: „Stellen Sie sich vor, was es für die Millionen Mitglieder zählende ROK bedeuten würde, wenn nur ein Bürger der Russischen Föderation ihr Oberhaupt werden könnte? Was wäre dann mit unseren ukrainischen oder moldauischen Gläubigen?“

Das Statut der Lettischen Orthodoxen Kirche sieht bereits vor, dass ihr Oberhaupt und die Bischöfe lettische Staatsbürger sein müssen, neu ist die Bedingung des mindestens zehnjährigen ständigen Wohnsitzes in Lettland. Der orthodoxen Kirche gehören nach Regierungsangaben 370’000 Letten an, 18,7 Prozent der Bevölkerung. (NÖK)