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Lettland: Bischof der Lettischen Orthodoxen Kirche ohne Zustimmung Moskaus geweiht

24. August 2023

Am 13. August wurde zum ersten Mal seit 80 Jahren ein Bischof der Lettischen Orthodoxen Kirche (LOK) in Riga geweiht. Der Hl. Synod der LOK hatte an seiner Sitzung am 24. Juli die „längst herangereifte Notwendigkeit eines Bischofs lettischer Nationalität“ für die pastorale Betreuung lettischen orthodoxen Gläubigen erörtert. Unter Berücksichtigung der Wünsche der lettischen Orthodoxen und angesichts der „aktuellen historischen Realitäten“ entschied er einstimmig, Archimandrit Ioann (Lipšāns) zum Bischof von Valmiera und Vikar der Metropolie Riga zu ernennen.

Geweiht wurde Archimandrit Ioann in der Kathedrale von Riga von Metropolit Alexander (Kudrjaschov) von Riga, Erzbischof Alexander (Matrenin) von Daugavpils und Bischof Ioann (Sitschevskij) von Jelgava. Der neue Bischof wurde 1957 in Latgale in Lettland geboren. 1985 wurde er zum Diakon und 1986 zum Priester geweiht und absolvierte ein Fernstudium am Moskauer Theologischen Seminar, das er 1991 abschloss. Zuletzt wurde 1943 in Riga ein Bischof geweiht, Bischof Ioann (Garklavs).

Das Vorgehen schließt an die jüngsten Entwicklungen in der LOK an: Nachdem das lettische Parlament am 8. September ein Gesetz verabschiedet hatte, das der LOK die Autokephalie verordnete, hatte ein Landeskonzil der LOK am 20. Oktober mit großer Mehrheit die Unabhängigkeit vom Moskauer Patriarchat beschlossen. Zuvor hatte die LOK zur Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) gehört, war aber in ihren inneren Angelegenheiten weitgehend autonom. Allerdings bestimmte die ROK bei Bischofswahlen mit, wobei das Statut der LOK seit 2019 vorsah, dass nur lettische Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren in Lettland leben, Bischof werden können. Das Landeskonzil hatte zudem den russischen Patriarchen Kirill gebeten, über den Status der LOK zu entscheiden.

In einer Erklärung vom 15. August bezeichnete das Moskauer Patriarchat die Bischofsweihe als Bruch des Statuts der ROK. Dieses sieht vor, dass der Hl. Synod der ROK die Kandidaten für Bischofswahlen in autonomen Kirchen genehmigt. Man verstehe die „schwierigen politischen Umstände“, in denen die LOK sich befinde, dies sei aber „kein Anlass die kirchliche Einheit zu verletzten“. Das Bischofskonzil werde die Vorgänge in der LOK beurteilen müssen, heißt es in der Erklärung weiter. Dieses hat zuletzt 2017 stattgefunden, seither wurde es mehrfach verschoben, zuerst wegen der Corona-Pandemie, dann wegen des Kriegs gegen die Ukraine. Die Bischofsversammlung soll auch den Status der LOK erörtern, wie der Hl. Synod der ROK im März entschieden hatte. (NÖK)