Polen: Läden sollen jeden zweiten Sonntag geschlossen bleiben
26. Oktober 2017
Warschau (KNA) Polens Parlament will die bislang übliche Ladenöffnung an Sonntagen stark einschränken. Der Unterausschuss für den Arbeitsmarkt im Sejm sprach sich am 12. Oktober 2017 dafür aus, dass Supermärkte und Einkaufszentren künftig jeden zweiten und vierten Sonntag im Monat geschlossen bleiben müssen. Vizepremier und Finanzminister Mateusz Morawiecki nannte die Gesetzesinitiative einen "guten Kompromiss".
Bislang dürfen in Polen sonntags alle Geschäfte ohne gesetzliche Einschränkung öffnen. Nur an gesetzlichen Feiertagen dürfen sie nichts verkaufen. Kleinen Lebensmittelläden, in denen der Inhaber selbst an der Kasse steht, ist die Feiertagsöffnung indes erlaubt. Für sie soll auch das neue Ladenschlussgesetz nicht gelten. Ein abschließendes Votum des Parlaments wird noch für diesen Herbst erwartet.
Die Gewerkschaft Solidarnosc (Solidarität) hatte 2016 mit Unterstützung der katholischen Kirche mehr als eine halbe Million Unterschriften für ein fast völliges Verbot des Sonntagshandels gesammelt. Der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit ging diese Volksinitiative aber zu weit. Die liberale Opposition pocht auf die Sonntagsöffnung und sammelt seit einigen Tagen Unterschriften gegen eine Einschränkung. Sie begründet dies insbesondere damit, dass das Ladenschlussgesetz Arbeitsplätze koste.
Der Verband der Einkaufszentren lehnt den Gesetzentwurf ab. Stattdessen solle Angestellten garantiert werden, dass sie an mindestens zwei Sonntagen im Monat freihaben.
Polens katholische Bischöfe hatten hingegen ein Verbot der Sonntagsöffnung von Geschäften gefordert. "Der freie Sonntag ist ein Grundrecht, auf das alle Menschen und jeder Mitarbeiter Anspruch haben", sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Erzbischof Stanisław Gądecki, im März. Er rief die Gewerkschaft und katholische Organisationen auf, sich für die "Sonntagsruhe" einzusetzen. Es sei notwendig, dass die Politiker die Stimme der Gesellschaft für den freien Sonntag hörten. Als "heiliger Tag" solle der Sonntag arbeitsfrei sein. (© 2016 KNA. Alle Rechte vorbehalten.)
Bislang dürfen in Polen sonntags alle Geschäfte ohne gesetzliche Einschränkung öffnen. Nur an gesetzlichen Feiertagen dürfen sie nichts verkaufen. Kleinen Lebensmittelläden, in denen der Inhaber selbst an der Kasse steht, ist die Feiertagsöffnung indes erlaubt. Für sie soll auch das neue Ladenschlussgesetz nicht gelten. Ein abschließendes Votum des Parlaments wird noch für diesen Herbst erwartet.
Die Gewerkschaft Solidarnosc (Solidarität) hatte 2016 mit Unterstützung der katholischen Kirche mehr als eine halbe Million Unterschriften für ein fast völliges Verbot des Sonntagshandels gesammelt. Der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit ging diese Volksinitiative aber zu weit. Die liberale Opposition pocht auf die Sonntagsöffnung und sammelt seit einigen Tagen Unterschriften gegen eine Einschränkung. Sie begründet dies insbesondere damit, dass das Ladenschlussgesetz Arbeitsplätze koste.
Der Verband der Einkaufszentren lehnt den Gesetzentwurf ab. Stattdessen solle Angestellten garantiert werden, dass sie an mindestens zwei Sonntagen im Monat freihaben.
Polens katholische Bischöfe hatten hingegen ein Verbot der Sonntagsöffnung von Geschäften gefordert. "Der freie Sonntag ist ein Grundrecht, auf das alle Menschen und jeder Mitarbeiter Anspruch haben", sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Erzbischof Stanisław Gądecki, im März. Er rief die Gewerkschaft und katholische Organisationen auf, sich für die "Sonntagsruhe" einzusetzen. Es sei notwendig, dass die Politiker die Stimme der Gesellschaft für den freien Sonntag hörten. Als "heiliger Tag" solle der Sonntag arbeitsfrei sein. (© 2016 KNA. Alle Rechte vorbehalten.)