Polen: Bischof unterstützt Kommunalpolitiker gegen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Bischof Andrzej Jeż von Tarnów hat den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden in Polen seine Unterstützung beim Widerstand zugesichert, „ausländische Urkunden über gleichgeschlechtliche Partnerschaften in das polnische Rechtsregister zu übertragen“. In seinem Schreiben vom 27. Mai betonte er den Vorrang der Verfassung der Republik Polen vor europäischem und internationalem Recht und des darin verankerten Art. 18, der die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.
Bischof Jeż ist Beauftragter der Polnischen Bischofskonferenz für Kommunalpolitiker und Mitarbeiter der Kommunalverwaltung. Er sprach den „Kommunalpolitikern, die mutig erklärt haben, dass sie in den ihnen anvertrauten Ämtern keine Verfahren zulassen werden, die die Identität von Ehe und Familie untergraben,“ seine Anerkennung aus.
Anlass des bischöflichen Schreibens ist eine Verordnung zur Einführung neuer Muster für Heiratsurkunden, die der Minister für Digitalisierung, Krzysztof Gawkowski, und der Minister für Inneres und Verwaltung, Marcin Kierwiński, am 22. Mai unterschrieben hatten. Diese ermöglicht die Eintragung ausländischer Heiratsurkunden gleichgeschlechtlicher Paare in allen polnischen Standesämtern – ohne gerichtliche Entscheidung. Die Verordnung tritt Ende August 2026 in Kraft und geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2025 sowie eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts vom März zurück.
Die Entscheidung der Regierung löste eine sofortige Reaktion von Vertretern der Kommunalverwaltungen und der Kirche aus. So erklärte der Bürgermeister von Zakopane, Łukasz Filipowicz, dass das Standesamt in Zakopane die Ausstellung von Urkunden verweigern werde. Er argumentierte, dass die Vorschriften die Verfassung nicht änderten und die Gemeinde nicht das Recht habe, das Recht in einer Weise auszulegen, die im Widerspruch zur Verfassung stehe – ohne vorherige Änderung übergeordneter Vorschriften.
Im Dezember 2025 hatte sich bereits das Präsidium der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) besorgt zum Urteil des EuGH zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in den EU-Mitgliedstaaten geäußert, da dieses einen bedenklichen Eingriff in den „Kernbereich nationaler Zuständigkeiten“ beim Familienrecht darstelle. Im konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, die 2018 in Deutschland geheiratet und im polnischen Personenstandsregister die Umschreibung ihrer Eheurkunde beantragt hatten.
Regula M. Zwahlen