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Slowakei: Neues Gesetz zur Kirchenfinanzierung beschlossen

24. Oktober 2019

Der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislav Zvolenský, hat die vom Parlament beschlossene Novelle des Gesetzes über die staatliche Finanzierung von Kirchen und Religionsgemeinschaften begrüßt. Das Gesetz ersetze eine Regelung, „die noch unter dem Kommunismus entstanden ist und das Ziel hatte, die Kontrolle über die Kirchen zu erlangen“, sagte Zvolenský laut Medienberichten. Zuvor hatte das Parlament in Bratislava mit deutlicher Mehrheit für die Novelle gestimmt. Zum Inkrafttreten am 1. Januar 2020 fehlt nur mehr die Unterschrift von Staatspräsidentin Zuzana Čaputová.

Kulturministerin L‘ubica Laššáková erklärte, der jetzt bewilligte Gesetzesentwurf gehe von den Erkenntnissen einer Expertenkommission aus, wonach die „optimale Lösung die Beibehaltung des Systems der direkten Unterstützung der Kirchen aus dem Staatsbudget“ sei, „jedoch in einer aktualisierten Form, die auf den Grundsätzen von Gerechtigkeit, Transparenz, Solidarität und Unabhängigkeit der Kirchen basiert, unter Respektierung der ökonomischen Möglichkeiten des Staats“. Insgesamt geht es laut Berechnungen um eine Summe von an die 60 Millionen Euro.

141 der insgesamt 150 Nationalrats-Abgeordneten waren bei der Abstimmung über das von der Regierungskoalition aus Smer-Sozialdemokraten, Slowakischer Nationalpartei (SNS) und Most-Hid unterstützte neue Gesetz anwesend gewesen. Von ihnen stimmte nur eine Parlamentarierin der liberalen Partei Freiheit und Solidarität (SaS) dagegen, 25 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Das neue Gesetz geht wie bisher von einer direkten finanziellen Unterstützung der Kirchen und Religionsgemeinschaften durch den Staat aus. Es gewährt den Kirchen aber einen größeren Spielraum bei der Verwendung der Gelder. Andererseits ist der Staat bei der Erteilung seiner Beiträge nicht mehr wie bisher an die Anzahl der Geistlichen gebunden, sondern an jene der Gläubigen.

Ausgangspunkt für die zukünftigen Zahlungen sind die Geldleistungen des Staates für das Jahr 2019. Ab 2020 werden sie automatisch der Inflation sowie dem „Ausmaß der Valorisierung der Gehälter der Angestellten in Ausübung einer Arbeit im öffentlichen Interesse“ angepasst. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen also nicht mehr alljährlich um eine Anhebung ansuchen und sind nicht mehr auf die Gunst der jeweiligen Regierung angewiesen. Die Erhöhung des staatlichen Beitrags erfolgt ausschließlich nach der Anzahl der Gläubigen auf Grundlage der jeweils letzten Volkszählung, aktuell ist das jene von 2011.

Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass vom Staat künftig eine Pauschale ausbezahlt wird, über die die Kirchen und Religionsgemeinschaften frei verfügen können. Bisher waren die Zahlungen aus dem Staatsbudget für die Gehälter der Geistlichen und den Betrieb der kirchlichen Zentralen reserviert, nunmehr können die Kirchen gewichten und auch karitative, kulturelle oder andere Institutionen und Aktionen begünstigen. Sie müssen jedoch alljährlich über die Verwendung der Gelder Rechenschaft ablegen; der Staat kontrolliert, ob die Verwendung den Bestimmungen des Gesetzes entspricht. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)