Slowakei: Staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften erschwert
Für die Registrierung als staatlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft sind seit dem 1. Januar 2017 in der Slowakischen Republik 50 000 statt wie bisher 20 000 Unterschriften volljähriger und dauerhaft im Land ansässiger Bürger erforderlich. Dies hat der slowakische Nationalrat am 30. November 2016 beschlossen. Auch zahlreiche Abgeordnete der Oppositionsparteien hatten für den Antrag der Slowakischen Nationalpartei (SNS) gestimmt. Begründet wurde die Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit, einen Missbrauch der staatlichen Finanzierung zu verhindern. In der Slowakei werden Geistliche sowie die Verwaltungszentralen der Kirchen und Religionsgemeinschaften entsprechend ihrer Mitgliederzahlen vom Staat bezahlt.
Kritiker der Neuregelung befürchten, es gehe den Befürwortern vielmehr um eine populistische Ausnützung der tief verwurzelten Islamophobie. So habe der Vorsitzende der SNS, Parlamentspräsident Andrej Danko, im Januar 2016 erklärt, Bratislava sei „die einzige Hauptstadt innerhalb der EU, in der es keine Moschee gibt“, und man müsse „alles daransetzen, dass es auch in Zukunft keine gibt“.
Die Kritiker verweisen auch darauf, dass nach der nunmehr beschlossenen Gesetzeslage etliche der derzeit vom Staat anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften ihren Status nicht wieder erlangen könnten. Darunter seien die seit Jahrhunderten im Land vertretene Orthodoxe Kirche (49 000 Mitglieder) und die Jüdische Gemeinschaft (2 300 Mitglieder).
Nach Angaben des Sprechers des Islamischen Zentrums in Bratislava, Ibrahim Mahmoud, leben in der Slowakischen Republik derzeit rund 5 000 Muslime. Angesichts von Äußerungen auch des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Robert Fico, wonach der Islam „nicht in die Slowakei gehört“, seien sie enttäuscht und empfänden sich als Bürger zweiter Klasse.
Kathpress, 2. Dezember 2016.