Tschechien: Theologie-Dekane warnen vor Freigabe von Sterbehilfe
Die Leiter der drei Katholisch-Theologischen Fakultäten in der Tschechischen Republik haben in einer gemeinsamen Erklärung politische Pläne für ein Ende des Verbots von aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen verurteilt. In ihrer Stellungnahme zum Vorstoß der Abgeordneten Věra Procházková von der Regierungspartei ANO erinnern die Dekane Vojtěch Novotný (Prager Karlsuniversität), Rudolf Svoboda (Budweis) und Peter Tavel (Olmütz) daran, dass das tschechische Gesundheitsministerium einen „Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Selbstmord für die Jahre 2019 bis 2030“ veröffentlicht habe, der durch das in Aussicht genommene Gesetz zur Erleichterung des assistierten Selbstmords und der aktiven freiwilligen Euthanasie konterkariert würde.
Der richtige Zugang zu den Schmerzen von Patienten in ihrer letzten Lebensphase bestehe nicht „in ihrem (Selbst-)Mord, sondern in der Entwicklung der palliativen Medizin und der Fürsorge für die Senioren, in einer höheren Wertschätzung und Zugänglichmachung geistlicher Dienste und auch in der Ausbildung entsprechender Fachleute für eine sensible und integrale Begleitung Sterbender in ihrer letzten Lebensphase“, betonten die Dekane in ihrer u.a. auf dem offiziellen kirchlichen Informationsportal cirkev.cz nachzulesenden Schreiben.
Das angepeilte Gesetz wolle eine „Situation legitimieren, in der eine Person, die beschlossen hat, ihrem Leben ein Ende zu setzen, in die Realisierung ihrer Absicht weitere Personen einbezieht“. Eine solche Einbeziehung von Ärzten oder Gesundheitspersonal würde zu einer „grundlegenden Änderung der Beziehung“ zwischen diesen und dem Patienten führen, warnen die Theologen in ihrer Erklärung. Es gehe dann nicht mehr um das Heilen, sondern um „das Gegenteil dessen, was das Definitionsmerkmal der Therapie und der Grundstein des ärztlichen Ethos ist“.
Darüber hinaus würde eine Legalisierung „das objektive Risiko einer Störung des solidarischen Zusammenhalts der Gesellschaft mit Schwerkranken“ mit sich bringen, so die Dekane weiter. „Schon die Deklarierung der Euthanasie als eine der standardisierten Lösungsmöglichkeiten“ würde unausweichlich einen Druck erzeugen: Wer die legalisierte Euthanasie ablehne, werde „genötigt, seinen Standpunkt zu begründen“. Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigten diese Befürchtungen.
Auch berge die Legalisierung in sich die „unerträgliche“ Gefahr einer Ausweitung des Anwendungsbereichs. Es könne so weit kommen, „dass die Tötung vorausgesetzt und auch ohne Ersuchen durchgeführt“ werde.
Schließlich berühre das in Aussicht genommene Gesetz auch das „Verständnis der menschlichen Person und das Selbstverständnis der menschlichen Gesellschaft“. Sie seien „überzeugt, dass die menschliche Person dazu berufen ist, ihr Leben und ihr Lebensrecht mit Dankbarkeit als Geschenk anzunehmen“, so die Dekane der Theologischen Fakultäten, an denen auch zu bioethischen Fragen geforscht wird. Der Mensch sei „fähig, bewusst und frei über sein Leben zu verfügen, aber nicht, es sich zu nehmen“. Die Gesellschaft wiederum habe das „Geschenk des Lebens von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende zu schützen“. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)