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Tschechien/Slowakei/Ungarn: Neue Regeln für Gottesdienste

14. Mai 2020

In Tschechien, der Slowakei und Ungarn gibt es weitere Lockerungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Pandemie. Die Regierung in Prag etwa regelt in einer neuen Verordnung, dass die höchstmögliche Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten ab 11. Mai von bis dahin 15 auf dann 100 Gläubige angehoben wird. Eine Ausnahme gab es für einen Gottesdienst, den der Prager Erzbischof Dominik Kardinal Duka am 5. Mai im Veitsdom feierte. An dem Gottesdienst zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren durften ausnahmsweise 60 Personen teilnehmen, wie tschechische Medien berichten.

Für die Feier der Gottesdienste in Kirchen gelten in Tschechien Regeln, die denen in Österreich – wo ab dem 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen möglich sein werden – sehr ähnlich sind. So müssen die Gläubigen u.a. einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion ist verpflichtend.

Weitere Vorgaben gibt es etwa zu Handdesinfektion, auch sollen Kirchen und Gottesdiensträume vor und nach der Messe bestmöglich durchlüftet und Kontaktflächen wie Türschnallen oder Bänke desinfiziert werden. Außerhalb der Gottesdienste bleiben die Kirchen und Gemeindehäuser für das persönliche Gebet und die individuelle Seelsorge geöffnet.

Die Tschechische Bischofskonferenz veröffentlichte die Regierungsvorgaben auf ihrem Onlineportal zusammen mit einem von Kardinal Duka unterzeichneten Schreiben, in dem dieser die Gültigkeit des Dekrets von Ministerpräsident Andrej Babiš bekräftigte. Es war die letzte Amtshandlung Dukas als Bischofskonferenz-Vorsitzender. Das Amt hat der Erzbischof Jan Graubner von Olomouc übernommen.

In der Slowakei werden öffentlich zugängliche Gottesdienste und Hochzeiten ab dem 6. Mai vonseiten des Staates in beschränkter Form wieder erlaubt. Bischofskonferenz-Sprecher Martin Kramara warnte jedoch zuletzt vor übertriebenen Erwartungen an die damit einsetzende zweite Phase der etliche Bereiche des öffentlichen Lebens umfassenden Lockerungen in der Corona-Krise.

Auch in Ungarn gelten seit dem 4. Mai neben Lockerungen für das Offenhalten von Geschäften, Gastronomie oder Einrichtungen wie Museen und Universitäten neue Regelungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Gläubigen in den Kirchen – allerdings nur in den Landesteilen außerhalb Budapests. In der Hauptstadt und im angrenzenden Verwaltungsbezirk Pest bleiben die zuvor landesweit geltenden Beschränkungen vorerst weiter in Kraft.

Das neue Regierungsdekret erlaubt laut Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur MTI das Abhalten von Beerdigungen sowie die Feier von Gottesdiensten und Hochzeiten, sofern die Teilnehmer entsprechende Schutzregeln einhalten. Maßgabe ist u.a. das Halten eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben.

Die Ungarische Bischofskonferenz kündigte bereits zuvor an, dass die Bischöfe jener Diözesen, in denen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können, über das weitere Vorgehen anhand der jeweiligen örtlichen Umstände und Gegebenheiten entscheiden werden. Die Kirchen stünden wie schon bisher jedenfalls für das persönliche Gebet einzelner Gläubiger offen.

Die Bischöfe bestätigen zudem die seit Beginn der Corona-Krise geltende Entbindung von der Sonntagspflicht. Vor allem sollten ältere, gefährdete Gläubige zum eigenen Schutz vorerst weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste besuchen, baten die Bischöfe. Sie riefen zur Mitfeier der via Rundfunk übertragenen Messen bzw. zum Gebet und Bibelstudium zu Hause auf. „Üben wir weiterhin die Tugend der Großzügigkeit und passen wir aufeinander auf!“, schlossen die Bischöfe ihren Aufruf. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)