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Griechenland: Ostergottesdienste in geschlossenen Kirchen

02. April 2020

In Griechenland ist die Aussetzung der Gottesdienste bis zum 11. April verlängert worden, das haben die Ministerien für Bildung, Religion und Gesundheit entschieden. Die ursprünglichen Maßnahmen waren am 16. März verkündet worden und galten bis zum 30. März. Damit hatte die Regierung Gottesdienste in allen Bereichen der Religionsausübung für alle Glaubensgemeinschaften untersagt. Die Kirchen blieben nur für individuelle Gebete offen. Neu haben Gläubige die Möglichkeit, Gottesdienste online, am Fernsehen und am Radio zu verfolgen.

Zugleich soll ab 11. April eine Regelung gelten, laut der in der Osterwoche die Liturgie nur vom Priester und allenfalls einem Kantor in geschlossenen Kirchen gefeiert werden. Das kommt den Wünschen der Griechischen Orthodoxen Kirche (GOK) entgegen, die für Gottesdienste „hinter verschlossenen Türen“, ohne die Anwesenheit der Gemeinde, plädiert hatte. Regierungssprecher Stelios Petsas unterstrich an einer Pressekonferenz, es sei wichtig, zuhause zu bleiben und dort Ostern zu feiern. Auch wenn Ostern dieses Jahr nicht in den Kirchen und Dörfern gefeiert werden könne, sei das besser, als einen nahestehenden Menschen zu verlieren.
Erzbischof Hieronymos (Liapis) von Athen, das Oberhaupt der GOK, und die Hl. Synode hatten am 19. März in einem Brief an die Bildungsministerin gebeten, den Geistlichen die normale Durchführung der Liturgie und von Gottesdiensten in geschlossenen Kirchen zu erlauben. Dies würde die „heilige Mission der Kirche“ sehr erleichtern, die auch im Gebet für die Gesundheit der Gläubigen bestehe. Außerdem erbaten sie die Erlaubnis, in Klöstern Gottesdienste zu feiern, da die Menschen dort sowieso gemeinschaftlich lebten. Auch Trauerfeiern müssten in Kirchen außerhalb von Friedhöfen gestattet werden, da viele Friedhöfe keine Kirche haben. In einem zweiten Brief bat die Hl. Synode den Generalsekretär für religiöse Angelegenheiten, das individuelle Gebet und den Friedhofbesuch als Gründe für das Verlassen des Hauses anzuerkennen. Zudem haben vier Anwälte eine Beschwerde gegen die Regierungsentscheidung eingereicht, da sie diese für verfassungswidrig halten. Sie verstoße gegen Art. 3, in dem die besondere Rolle der GOK festgehalten ist. Entsprechend ihrer Argumentation hat nur die Hl. Synode das Recht zu entscheiden, ob Gottesdienste durchgeführt werden oder nicht. Außerdem verletze sie Art. 13 und 25, die Prinzipien der Religionsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit schützen.
In einer Fernsehbotschaft rief Erzbischof Hieronymos die Gläubigen dazu auf, ihr eigenes Leben und das ihrer Mitmenschen, insbesondere gefährdeter Gruppen, zu schützen. Er erinnerte daran, dass im gemeinsamen Gebet immer derer gedacht werde, die aufgrund gesundheitlicher oder anderer triftiger Gründe nicht anwesend sein können. Zudem wies er darauf hin, dass die GOK schon vor der Regierungsentscheidung Schritte zum Schutz der Gläubigen unternommen habe. Zwar hatte die Hl. Synode an ihrer außerordentlichen Sitzung entschieden, Gottesdienste unter der Woche auszulassen und den Sonntagsgottesdienst auf eine Stunde zu begrenzen sowie auf Hygienemaßnahmen zu achten, und die Gläubigen aufgerufen, sich an Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu halten. Allerdings wollte sie weiterhin den Gläubigen die Kommunion mit dem gleichen Löffel spenden. Daraufhin hatte die Regierung die strikten Regelungen vom 16. März erlassen.
Innerhalb der GOK sind die Maßnahmen umstritten, von vereinzelten Vertretern werden sie missachtet. So hat Metropolit Seraphim (Stergiulis) von Kythira trotz des Verbots am 20. März mit geöffneten Türen und Glockengeläut einen Gottesdienst in seiner Kathedrale gefeiert. Daraufhin wurde er verhaftet und verhört, danach aber wieder freigelassen. Am nächsten Tag informierte die Metropolie, dass die Gottesdienste nicht weitergeführt würden. Auch in Zentralgriechenland wurde am 29. März ein Priester verhaftet, weil er seine Kirche geöffnet und mehreren Gläubigen die Kommunion gespendet hatte. (NÖK)

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