Slowenien: Kirche kritisiert Ehe-Neudefinition durch Höchstgericht
Mit Bedauern und Kritik hat die katholische Kirche in Slowenien auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts reagiert, die Ehe und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. In einer am 15. Juli veröffentlichten Stellungnahme hielt der Vorsitzende der Slowenischen Bischofskonferenz, Bischof Andrej Saje, demgegenüber fest, dass die Ehe die Verbindung von einem Mann und einer Frau sei. Auch habe jedes Kind das Recht, in eine Familie mit einem Vater und einer Mutter aufgenommen zu werden. Der Bischof von Novo mesto begründete seine Kritik an der Entscheidung des Höchstgerichts u.a. mit Verweis auf die slowenische Verfassung.
In diesem Zusammenhang rief Saje Artikel 53 der Verfassung der Republik Slowenien in Erinnerung, wo es heißt: „Der Staat schützt die Familie, die Mutterschaft, die Vaterschaft, die Kinder und die Jugend und schafft die für diesen Schutz erforderlichen Voraussetzungen.“ Die beiden Entscheidungen des Verfassungsgerichts (Nr. U-I-486/20, Up-572/18; Nr. U-I-91/21, Up-675/19) „stehen im tiefen Widerspruch zum natürlichen Verständnis von Ehe, Familie, Vaterschaft und Mutterschaft sowie zur Geschichte, Kultur und Rechtstradition Sloweniens“, so der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Auch die Adoption eines Kindes sei kein Menschenrecht, umso wichtiger sei es, dass die Rechte des Kindes und seine optimalen Wachstums- und Entwicklungschancen im Vordergrund stehen.
Die beiden Entscheidungen würden nicht nur den Begriff von Familie verändern, sondern auch „Verwirrung im Bereich der Identitätsbildung von Kindern stiften“, die in gleichgeschlechtliche Partnerschaften adoptiert werden sollen. So habe auch jedes Kind das Recht zu wissen, wer seine biologischen Eltern sind. „Die Beschlüsse zielen darauf ab, die menschliche Natur zu leugnen, die natürlichen Gegebenheiten von Mann und Frau als komplementäre Wesen zu verwerfen und eine neue Gesellschaftsordnung zu erreichen, in der jeder Mensch in der Lage ist, sich nach seinen eigenen Wünschen zu gestalten, unabhängig von seinen natürlichen Anlagen“, hielt der Bischof fest und betonte: „Wir sind nicht dagegen, die grundlegenden Menschenrechte für alle Bürger der Republik Slowenien zu garantieren, aber nicht auf Kosten des Konzepts der Ehe und der Grundrechte der Kinder.“
Dabei verwies der Episkopatsvorsitzende auf die Position von Papst Franziskus, wonach hinter den gesetzlichen Neudefinitionen der Ehe eine umstrittene Gender-Ideologie stehe, die das männliche und weibliche Geschlecht relativiere. „Ein Kind braucht für eine gesunde psychosoziale Entwicklung zwei sexuell unterschiedliche Eltern und zwei verschiedene Arten, Liebe und Gefühle auszudrücken. Vaterschaft und Mutterschaft sind nicht nur zwei verschiedene Rollen, sondern natürliche Gaben, die nicht verleugnet werden können“, so Saje.
Ausdrücklich warnte der Bischof vor möglichen Diskriminierungen: „Wir erwarten, dass diese Entscheidungen nicht die Tür für Einschränkungen der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit von Bürgern und Religionsgemeinschaften öffnen, insbesondere wenn sie öffentlich ihr natürliches Verständnis von Ehe und dem Recht von Kindern, in die Familie ihres Vaters und ihrer Mutter aufgenommen zu werden, zum Ausdruck bringen.“ Auch solle das Verfassungsgericht die getroffenen Entscheidungen in Zukunft überdenken und die Werte von Ehe, Familie, Vaterschaft und Mutterschaft sowie die Rechte der Kinder angemessen schützen.
An die Gläubigen appellierte die Slowenische Bischofskonferenz, die Familie in den Mittelpunkt ihres Lebens zu stellen und sich für den Schutz der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau einzusetzen. Sie sollten den jüngeren Generationen zur Seite stehen und ihnen ein christliches Verständnis von Ehe und Familie vermitteln. Christen sollten „eine aktive und demokratische Rolle bei der Verteidigung des Familienlebens in Slowenien übernehmen“, so der Appell der Bischöfe. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)