Kirche und Proteste gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen
Am 22. Oktober hat das Verfassungsgericht in Polen entschieden, das bereits zuvor strenge Abtreibungsrecht zu verschärfen, künftig sind Abtreibungen von unheilbar kranken Föten verboten. Die katholischen Bischöfe in Polen haben den Entscheid begrüßt. Wie geht die Kirche nun mit den Protesten von Frauen gegen die Gesetzesverschärfung um?
Erzbischof Stanislaw Gądecki von Poznań, der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes und sah darin eine Annäherung des Gesetzes an die Lehre der katholischen Kirche. Das Unbehagen angesichts der Wucht der Proteste ist immer noch groß. Es scheint einen Riss zu geben zwischen der Überzeugung der meisten kirchlichen Hierarchen und der mehrheitlich katholischen Gesellschaft, der sich gerade zu einer Kluft öffnet.
Laut dem verschärften Abtreibungsrecht müssen auch Föten ausgetragen werden, die kaum Überlebenschancen haben. Wie begründet die katholische Kirche eine so strikte Position?
Es lassen sich zwei Argumentationslinien erkennen. Die offiziellen Vertreter der Kirche, wie gesagt, lehnen grundsätzlich jede Form von Abtreibung ab. Dabei berufen sie sich auf die lehramtlichen Dokumente, vor allem auf die Enzyklika „Evangelium vitae“ von Johannes Paul II. Aber auch eine menschenrechtliche Argumentation wird genannt, in der das Grundrecht auf Leben auch für das zu gebärende Kind beansprucht wird.
Die zweite Argumentation kommt aus den Kreisen von Menschen, die mit schwangeren Frauen in einer solchen Situation arbeiten. Ihre Argumentation ist lebensnah, wenn auch sehr schwerwiegend. Einige im Kinderhospiz Engagierte vertreten die These, dass das Austragen des Fötus, sogar wenn die Überlebenschancen des Kindes gering sind, die Gebärende von einem zusätzlichen Trauma der Abtreibung befreit. Diese Art des Umgangs legt großen Wert darauf, der Mutter, dem Vater und der ganzen Familie eine Chance der Begegnung zu geben und anschließend auch Trauer zu ermöglichen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass es innerhalb der katholischen Kirche unterschiedliche Meinungen gibt. Zum einem beteiligen sich viele Gläubige an den Protesten, da sie – grundsätzlich gegen die Abtreibung – das Recht von Frauen und deren Familien auf eine freie ethische Entscheidung für unabdingbar halten. Eine andere Stimme bringen diejenigen Priester ein, die sich in einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt haben. Ihre Position kommt aus einer seelsorgerischen Perspektive heraus, die die Lehre an sich nicht in Frage stellt, aber die machtpolitischen Formen der Umsetzung als kontraproduktiv einschätzt.
Die Frage lässt sich auch deshalb nicht so einfach beantworten, weil die Katholikinnen und Katholiken in Polen mit ihr sehr unterschiedlich umgehen. Zuzanna Radzik, eine Theologin und Publizistin der jüngeren Generation bei der katholisch-sozialen Wochenzeitschrift Tygodnik Powszechny, ist ein Beispiel dafür. Sie beschreibt nicht nur ihre persönliche Zerrissenheit, sondern gab auch vielen Frauenstimmen Raum, die aus ihren Glaubensperspektiven die offizielle Position der kirchlichen Hierarchie nicht teilen können.
Das Verfassungsgericht wird von der Opposition in Polen als politisch kontrolliert und deshalb als illegitim betrachtet. Angesichts der klaren Ablehnung eines fast totalen Abtreibungsverbots im polnischen Parlament im Oktober 2016 scheint der Entscheid kaum einer gesellschaftlichen Mehrheit zu entsprechen. Was bedeutet das für die Gesellschaft in Polen?
Die politische Kritik am Verfassungsgericht ist mannigfaltig. Außer der generellen Kritik an seiner jetzigen Form, weisen einige darauf hin, dass das entscheidende Gremium der Richterinnen und Richter u.a. aus den früheren Abgeordneten Krystyna Pawłowicz und Stanisław Piotrowicz bestand. Diese beiden gehörten zu den Abgeordneten der vorherigen Wahlperiode im Sejm, die eine ähnliche Anfrage an das Verfassungsgericht vorgelegt hatten.
Außer dieser Kritik aus den Reihen der Opposition gibt es auch ein Unbehagen in den Regierungskreisen. Das Urteil des Verfassungsgerichtes muss veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Obwohl die Regierung dazu verpflichtet ist, das direkt nach der Urteilsverkündung zu tun, wurde es bisher noch nicht publiziert. Es liegt nahe, dass der Grund dafür in dem unerwarteten Ausmaß von Protesten im ganzen Land und in der Schärfe ihrer Parolen liegt.
Eine andere politische Antwort versucht Präsident Andrzej Duda zu geben, indem er einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Sein Projekt sieht vor, sich anders als die bisherigen, breit formulierten Ausnahmen auf die letalen Situationen zu begrenzen. Dieser Versuch scheint es jedoch niemanden recht zu machen. Die katholische Hierarchie, wieder in der Gestalt von Erzbischof Gądecki, lehnt diese Art der Abweichung ab. Für die Kritiker des Urteils des Verfassungsgerichtes ist Dudas Vorschlag kein wirklicher Kompromiss.
So belebt das Urteil alte Konflikte und eröffnet neue. Neu ist die auffallend hohe Beteiligung von jungen Menschen, die die meisten politischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre eher aus einer gewissen Distanz betrachtet haben. Nicht nur die Tatsache, dass sie potenziell diejenigen sein können, die in solche schwierigen existenziellen Situationen kommen, sondern auch eine bemerkenswerte Abneigung der jungen Gegenration gegenüber der katholischen Kirche erklärt ihre hohe Beteiligung. Das verdeutlicht – zumindest teilweise – die Schärfe der Proteste. Diese äußert sich vielfältig, darunter in der nicht salonfähigen Sprache der Parolen, führt aber auch zu Angriffen auf kirchliche Gebäude und sogar zu Störungen der Gottesdienste. Dieses Verhalten ist eindeutig gesetzwidrig und war bis vor kurzem gesellschaftlich undenkbar. Zwar scheinen diese radikalen Formen nicht mehr stattzufinden, die überwiegende antikirchliche Einstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor allem Frauen, bleibt dennoch.
Elżbieta Adamiak, Professorin für Fundamentaltheologie und Dogmatik am Institut für Katholische Theologie der Universität Koblenz-Landau.
Bild: Eine Demonstration gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts in Krakau im Oktober 2020. (© Silar, CC BY-SA 4.0)