Zum Hauptinhalt springen

Estland: Behörden setzen mit Moskau verbundener Kirche ein sechsmonatiges Ultimatum

16. Juli 2026

Das estnische Innenministerium gibt der Estnischen Orthodoxen Christlichen Kirche (EOCK) sechs Monate Zeit, um einen neuen Metropoliten zu ernennen und ihre Verbindungen zum Moskauer Patriarchat zu lösen. Das berichten estnische Medien nach Inkrafttreten des geänderten Religionsgesetzes. Die neuen gesetzlichen Vorgaben verbieten es estnischen Religionsgemeinschaften, Verbindungen zu religiösen Organisationen oder geistlichen Oberhäuptern im Ausland zu unterhalten, deren Aktivitäten eine Bedrohung der nationalen Sicherheit des estnischen Staats darstellen. Die umstrittenen Änderungen traten am 27. Juni in Kraft, nachdem das Oberste Gericht von Estland abschließend über das Gesetz entschieden hatte. Wenn die neuen gesetzlichen Vorgaben von den Religionsgemeinschaften nicht bis zum 28. Dezember umgesetzt sind, drohen Verfahren zur Zwangsauflösung.

Auch wenn das geänderte Religionsgesetz alle Religionsgemeinschaften im Land betrifft, hat es vor allem die EOCK im Visier, die dem Moskauer Patriarchat untersteht. Bereits 2024 hatte die Kirche ihren Namen geändert und das „Moskauer Patriarchat“ aus ihrem Namen entfernt. Zudem hatte sie ihr Statut angepasst, um ihre Unabhängigkeit von Moskau stärker zu betonen. Das Oberhaupt der EOCK, Metropolit Evgenij (Reschetnikov), leitet die Kirche mittlerweile von Russland aus, weil Estland seine Aufenthaltsbewilligung Anfang 2024 nicht verlängert hatte.

Ilmo Au, ein Berater des estnischen Innenministeriums, erklärte, dass die Kirche in den nächsten sechs Monaten zunächst einen neuen Metropoliten ernennen müsse, da kein Geistlicher und kein Mitglied des Kirchenvorstands eine Person sein dürfe, deren Aufenthaltsgenehmigung in den letzten zehn Jahren aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht verlängert worden sei. Zudem sei die EOCK verpflichtet, alle Verweise zum Moskauer Patriarchat und Patriarch Kirill aus ihren Statuten zu streichen. Nach den derzeitigen kirchlichen Vorschriften ist die Unterschrift des Patriarchen erforderlich, um wichtige kirchliche Entscheidungen zu genehmigen, darunter den Haushalt, die Jahresberichte und die Wahl der Leitungsgremien. Aus Sicht von Au sei das zwar für die Kirche emotional schwierig, aber nicht unmöglich.

Bischof Daniil (Lepisk) von Tartu erklärte gegenüber den Medien, dass die EOCK in den nächsten sechs Monaten Klarheit darüber gewinnen wolle, wie das neue Gesetz umgesetzt werde, und dann entscheiden werde, wie das kirchliche Leben künftig gestaltet werden solle. (NÖK)