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Frankreich: Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim verurteilt

27. Juni 2024

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim schuldig gesprochen. Laut dem Urteil hat Russland auf der völkerrechtswidrig besetzten Halbinsel zahlreiche Verstöße begangen, unter anderem gegen das Recht auf Leben, das Folterverbot, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. Die Klage hatte die ukrainische Regierung angestrengt, sie wirft Russland eine seit der Annexion 2014 andauernde Repressionskampagne vor. Die Große Kammer des Gerichts betrachtet die Beweislage als ausreichend, um zweifellos festzustellen, dass die Vorfälle so zahlreich und miteinander verbunden sind, dass sie ein „Muster oder System von Verstößen“ bilden, das von den russischen Behörden toleriert wird.

Das Urteil vom 25. Juni 2024 hält auch Verstöße gegen die Religionsfreiheit fest. So würden religiöse Anführer, die nicht zur Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) gehören, schikaniert, es habe willkürliche Razzien in Gebetshäusern gegeben und religiöses Eigentum sei beschlagnahmt worden. Außerdem wird Russland dafür verurteilt, dass auf der Krim Menschen verschwunden sind, illegal festgehalten und misshandelt wurden, für proukrainische Meinungen verfolgt und in Gefängnisse in Russland transferiert wurden, ukrainische Medien und die ukrainische Sprache in Schulen unterdrückt und die Krimtataren diskriminiert werden.

Russland betrachtet das Urteil als nichtig und wird es nicht umsetzen, wie ein Vertreter des russischen Außenministeriums russischen Medien gegenüber erklärte. Seit Mai 2022 gilt in Russland ein Gesetz, aufgrund dessen Urteile des EGMR, die dieser nach dem 15. März 2022 gefällt hat, in Russland nicht umgesetzt werden. Der Europarat, der den EGMR eingerichtet hat, schloss Russland aufgrund seines Angriffskriegs gegen die Ukraine im März 2022 aus. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsphase ist Russland seit September 2022 nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Der EGMR betrachtet sich aber weiterhin zuständig für Klagen gegen Russland, wenn sie den Zeitraum vor dem 16. September 2022 betreffen. Das Gerichtsverfahren zur Krim wurde von Russland boykottiert. (NÖK)