Zum Hauptinhalt springen

Ukraine: Griechisch-Katholische Kirche wechselt zum Neujulianischen Kalender

09. Februar 2023

Die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche (UGKK) hat entschieden, für die unbeweglichen Feiertage zum sog. Neujulianischen Kalender überzugehen. Bewegliche Feiertage wie Ostern will sie auch künftig entsprechend dem alten Julianischen Kalender feiern. Das hat die Bischofsversammlung der UGKK, die am 1. und 2. Februar tagte, beschlossen. Der Wechsel findet zum 1. September 2023 statt, wie Großerzbischof Svjatoslav (Schevtschuk) in einer Sendung des UGKK-eigenen Fernsehsenders sagte.

Die Entscheidung gründet auf zahlreichen entsprechenden Anfragen von Gläubigen und Konsultationen mit Geistlichen sowie Mönchen und Nonnen der UGKK. Für Gemeinden, die „sich für diesen Schritt noch nicht bereit fühlen“, gilt eine Übergangsfrist bis 2025. Eine Umfrage unter den Gemeindemitgliedern habe ergeben, dass mehr als 90 Prozent die Kalenderreform unterstützten, erklärte Svjatoslav. Im Vorfeld habe die Kirchenleitung entschieden, den Wechsel ab ca. 70 Prozent Zustimmung umsetzten. Somit sei die Unterstützung höher als erhofft, was Grund zur Freude sei. Noch Anfang 2022 habe die Kalenderfrage die Gläubigen gespalten. Besonders groß war laut Großerzbischof Svjatoslav die Zustimmung unter den Mönchen und Nonnen. Dafür ist er sehr dankbar, denn diese „werden in den Klöstern diese liturgische Reform umsetzen“ und die Gemeindemitglieder würden sich nach ihnen richten.

Der Übergang vom alten Julianischen Kalender zum Neujulianischen Kalender, den die meisten orthodoxen Lokalkirchen bereits benutzen, ist auch in der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) ein Thema. Ihr Hl. Synod will einzelnen Gemeinden und Klöstern erlauben, dem neuen Kalender zu folgen. Zugleich entschied er am 2. Februar, dass die Bischofsversammlung an ihrer nächsten Sitzung über die Kalenderreform beraten soll. Die Sitzung hat er für den 24. Mai 2023 angesetzt. Der Hl. Synod warnte in seinen Beschlüssen vor einem übereilten Vorgehen in der Kalenderfrage. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass eine überstürzte Umsetzung, das Fehlen eines breiten Bewusstseins für die Notwendigkeit und Bedeutung der Reform sowie eine Durchsetzung von oben, ohne Rücksicht auf die Gesamtheit der Kirche, das Risiko einer Spaltung bergen. Angesichts dieser Überlegungen, aber auch der „zahlreichen Anfragen von Gemeinden, Klöstern, Laien, Geistlichen und Bischöfen“, in der Praxis den neuen Kalender benutzen zu dürfen, will die OKU dies einzelnen Gemeinden und Klöstern erlauben. Sie können über ihren Bischof beim Hl. Synod die Erlaubnis zum Wechsel beantragen, wenn zwei Drittel ihrer Mitglieder dem zustimmen. Allerdings ist die Erlaubnis eine Ausnahme, Gemeinden und Klöstern, bei denen keine „reale seelsorgerische Zweckmäßigkeit“ dafür besteht, rät der Hl. Synod, die allgemeinkirchliche Entscheidung abzuwarten. (NÖK)