Ukraine: Bischöfe appellieren an Präsident Zelenskyj, Metropolit Onufrij nicht die Staatsbürgerschaft zu entziehen
Die Bischöfe der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) haben den ukrainischen Präsidenten Volodymyr Zelenskyj in einem offenen Brief gebeten, seine Entscheidung, Metropolit Onufrij (Berezovskij), dem Oberhaupt der UOK, die ukrainische Staatsbürgerschaft zu entziehen, rückgängig zu machen. Metropolit Onufrij sei ein „Patriot, Bürger und treuer Sohn seiner ukrainischen Heimat“. Bereits in den ersten Stunden der russischen Großinvasion habe er diese öffentlich verurteilt und die Gläubigen zum Gebet und zur Verteidigung des Vaterlands aufgerufen. Das Kirchenoberhaupt habe „im Zusammenhang mit dem Schicksal unseres Vaterlandes, der Ukraine, stets eine spirituelle und patriotische Haltung gezeigt“.
Der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU hatte Anfang Juli mitgeteilt, dass Metropolit Onufrij die ukrainische Staatsbürgerschaft per Präsidialdekret entzogen worden sei. Als Begründung für diesen Schritt hatte der SBU angeführt, dass Onufrij freiwillig die russische Staatsbürgerschaft angenommen und die ukrainischen Behörden nicht darüber informiert habe. Zudem solle er weiterhin Verbindungen zur Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) pflegen und sich den Bemühungen der Ukraine um die kirchliche Unabhängigkeit von Moskau und dessen Oberhaupt Patriarch Kirill widersetzen.
Die Bischöfe bestreiten das in ihrem offenen Brief an Zelenskyj und weisen darauf hin, dass Metropolit Onufrij der Initiator des Konzils der UOK Ende Mai 2022 gewesen sei, bei der Kirche ihre Verbindungen zum Moskauer Patriarchat abbrach und sich für „unabhängig“ erklärte. Zudem habe Metropolit Onufrij mehrfach die kriegslegitimierende Position von Patriarch Kirill kritisiert. Die Bischöfe verwiesen zudem darauf, dass die Kirche in den letzten drei Jahren umfangreiche humanitäre Hilfe für die vom Krieg betroffene Bevölkerung geleistet habe. „Unsere Geistlichen und Gläubigen dienen in den Reihen der Streitkräfte der Ukraine und verteidigen die Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit unseres Staates“, so die Bischöfe.
Die Trennung der UOK vom Moskauer Patriarchat wird jedoch von den ukrainischen Behörden in Zweifel gezogen. Neben dem Entzug der ukrainischen Staatsbürgerschaft von Metropolit Onufrij wurden Anfang Juli auch die Ergebnisse einer Untersuchung des Staatsdienstes für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit (DESS) über mögliche Verbindungen der UOK mit der ROK bekannt. Das Ministerkabinett hatte das Untersuchungsverfahren am 9. Mai als einen Schritt zur Umsetzung des im August 2024 verabschiedeten Gesetzes Nr. 3894-IX gebilligt, das ein Verbot ukrainischer religiöser Organisationen vorsieht, die Verbindungen zu einem Aggressorstaat gegenüber der Ukraine unterhalten. In seiner Untersuchung kam der DESS zu dem Ergebnis, dass die UOK trotz der proklamierten Unabhängigkeit weiterhin mit dem Moskauer Patriarchat affiliiert sei. Festgemacht wird dies unter anderem daran, dass es im Mai 2022 verabschiedeten Statut der UOK weiterhin Anzeichen der Zugehörigkeit der Kirche zur ROK gebe. Außerdem hätte die Kirchenleitung zur Eingliederung der UOK-Eparchien in den von Russland besetzten ukrainischen Gebieten in die ROK geschwiegen, auch wenn es von einzelnen Bischöfe Proteste gegen dieses Vorgehen des Moskauer Patriarchats gegeben habe.
Laut Viacheslav Horshkov, Mitarbeiter beim DESS, sei der nächste Schritt eine Verfügung an die Kyjiwer Metropolie der UOK, alle Anzeichen einer Affiliation mit der ROK zu beseitigen. Dafür gebe es eine 30-tägige Frist, mit einer möglichen 60-tägigen Verlängerung auf Antrag. Wenn die Kyjiwer Metropolie dieser Aufforderung nicht nachkomme, werde sie offiziell als mit der ROK verbunden eingestuft, und der DESS werde Klage bei Gericht einreichen.
Die UOK hat sich bisher nicht offiziell zu den Untersuchungsergebnissen des DESS geäußert, aber bereits vor deren Verkündigung Klage vor dem Verwaltungsgericht Kyjiw gegen das vom Ministerkabinett am 9. Mai verabschiedete Verfahren eingereicht. Die Rechtsabteilung der UOK begründete die Klage damit, dass kein kirchlicher Vertreter aufgefordert worden sei, zur Untersuchung Stellung zu beziehen, wodurch der religiösen Organisation faktisch die Möglichkeit genommen worden sei, ihre Rechte und Interessen zu verteidigen. Dies verstoße gegen die ukrainische Verfassung und den Grundsatz der Rechtsgleichheit. (NÖK)