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Ukraine: UOK nimmt Stellung zum Gemeindeaufbau im Ausland

12. Februar 2026

Das Westeuropäische Vikariat der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) hat in einem Dokument seine Position zur Seelsorge im Ausland dargelegt. Das Dokument wurde am 6. Februar bei einem Treffen der Geistlichen des Vikariats in Bari, Italien, verabschiedet. Darin berufen sie sich auf die Beschlüsse der UOK an ihrem Landeskonzil vom 27. Mai 2022, an dem diese ihre Unabhängigkeit vom Moskauer Patriarchat verkündet hatte. Damals entschied die UOK, eine Auslandsmission einzurichten, da sie ihre Gläubigen im Ausland nicht ohne Seelsorge lassen wollte, insbesondere mit Blick auf die massive kriegsbedinge Emigration seit 2022. Die Gründung von Kirchgemeinden in der Diapsora sei nötig, um den Glauben, die Kultur, Sprache und orthodoxe Identität der orthodoxen Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausland zu bewahren, befand das Landeskonzil 2022.

Laut dem Dokument unterstehen die Gemeinden im Ausland dem Oberhaupt der UOK, Metropolit Onufrij (Berezovskij), und sind im Westeuropäischen Vikariat zusammengefasst. Ihre Geistlichen sind ukrainische Bürger, ebenso die Gründer der Gemeinden. Die Gottesdienste werden in Kirchenslawisch und Ukrainisch sowie, wenn nötig, in der Sprache des Gastlandes abgehalten. Materiell werden die Gemeinden von ihren Mitgliedern erhalten, die Geistlichen gehen oft auch einer weltlichen Arbeit nach. In Ländern mit einer eigenen orthodoxen Lokalkirche eröffnet die UOK keine Gemeinden. In allen anderen Ländern jedoch können Gemeinden auf Wunsch von Gläubigen eingerichtet werden.

In den letzten Jahren habe sich gezeigt, dass die Lokalkirchen verständnisvoll auf die seelsorgerischen Herausforderungen der UOK reagierten und sie unterstützten, schildern die Geistlichen in ihrem Dokument. Sie weisen darauf hin, dass sie mehrheitlich in Kirchgebäuden anderer Konfessionen Gottesdienste organisierten, für diese Unterstützung seien sie dankbar. Wenn sie für die Nutzung von Kirchen zahlen müssten, kämen die Kirchgemeinden selbst vollumfänglich für diese Kosten auf. Dabei könnten sie die Orte für ihre Gottesdienste nicht wählen, sondern die lokalen Konfessionen entschieden, welche Gebäude sie zur Verfügung stellten. Die Auslandsgemeinden der UOK hätten zudem gute Beziehungen zu Vertretern staatlicher Behörden und verschiedenen Religionsgemeinschaften in ihren Gastländern aufgebaut.

Die Geistlichen wehrten sich auch gegen eine Gleichsetzung ihrer Gemeinden mit Gemeinden der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) im Ausland. Die UOK agiere unabhängig und biete seelsorgerische Dienste für ukrainische Bürger, sie stelle keine Bedrohung für ihre Aufenthaltsländer dar. Keine Gemeinde des Westeuropäischen Vikariats halte ihre Gottesdienste in Gemeinden der ROK ab. Zudem betonten die Verfasser, in ihren Gemeinden würden keine russischen Narrative verbreitet. Die Geistlichen und die Gläubigen seien Ukrainer, die unter dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gelitten und ihre Heimat gezwungenermaßen verlassen hätten. Die Gemeinden der UOK im Ausland würden in erster Linie ukrainischen Bürgern Seelsorge anbieten, Verbindungen zur Ukraine aufrechterhalten, die Streitkräfte der Ukraine unterstützen, Mittel für Kriegsbetroffene sammeln, spirituelle, Bildungs- und Kulturveranstaltungen organisieren, ukrainische Kultur fördern, Zentren der ukrainischen Identität schaffen und sich für das Wohl der Ukraine und der christlichen Kirche einsetzen. (NÖK)

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