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Polen: Vatikan weist Vorwürfe gegen polnischen Erzbischof Gądecki zurück

17. Juni 2021

Der Vatikan hat Vorwürfe gegen den Vorsitzenden der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki von Poznań, zurückgewiesen. Beschuldigungen mutmaßlicher Versäumnisse bei der Aufklärung von sexuellem Missbrauch von Kindern durch zwei Priester hätten sich in einer gründlichen Untersuchung als „haltlos“ herausgestellt, teilte die päpstliche Nuntiatur in Polen mit. Die Beschwerden gegen den Erzbischof seien abgewiesen worden und das Verfahren beendet. Der Vatikan prüfte die Vorwürfe demnach auf Grundlage des Kirchenrechts und des Papstschreibens „Vos estis lux mundi“ („Ihr seid das Licht der Welt“) von 2019, in dem Franziskus die Aufsichts- und Rechenschaftspflicht von Bischöfen und Ordensoberen im Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch genauer regelte. Es ging um Kindesmissbrauch durch je einen Priester der westpolnischen Erzdiözese Poznań und der Diözese Bielsko-Żywiec im Süden des Landes.

Die Vorwürfe gegen Gądecki standen u.a. in Zusammenhang mit dem Fall von Janusz Szymik, der einem Priester der Diözese Bielsko-Żywiec vorwirft, ihn in den 1980er Jahren mehrfach missbraucht zu haben. Szymik hatte den Priester nach eigenen Angaben bereits 1993 erfolglos beim damaligen Ortsbischof Tadeusz Rakoczy angezeigt. Dieser habe den Geistlichen trotzdem zum Prälaten befördert, statt ihn zu bestrafen, sagte Szymik dem Sender Radio Zet. Er fordert von der Diözese Bielsko-Żywiec aktuell ein Schmerzensgeld von umgerechnet etwa 670‘000 Euro. „Meine Entschlossenheit, Gerechtigkeit zu suchen, ist total“, betonte er in dem Radiointerview. Er werde notfalls bis zum Obersten Gerichtshof in Warschau ziehen.

Szymiks Fall ist seit längerem bekannt, erst im Februar wurde er auch von Polens staatlicher Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch angehört. Diese zeigte daraufhin vier Bischöfe, unter ihnen der seit 2013 emeritierte Bischof Rakoczy sowie der frühere Krakauer Erzbischof Kardinal Stanisław Dziwisz, wegen Verstoßes gegen die staatliche Missbrauchs-Meldepflicht bei der Staatsanwaltschaft an.

Die nun abgeschlossenen vatikanischen Ermittlungen zu Erzbischof Gądecki nach den „Vos estis“-Regeln hatte laut polnischen Medienberichten ein Brief Szymiks an Papst Franziskus ausgelöst. Darin schilderte Szymik, dass er im Jahr 2019 auch Gądecki von seinem Fall berichtet habe. Die Vatikanermittler kamen nun zum Schluss, dass sich der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz in dem Fall den damaligen Regeln entsprechend korrekt verhalten hat.

Anders ist dies beim heute 83-jährigen Bischof Rakoczy. Gegen ihn hatte der Vatikan Ende Mai wegen Versäumnissen im Umgang mit Missbrauchsfällen Disziplinarstrafen verhängt. Rakoczy, der von 1992 bis 2013 die Diözese Bielsko-Żywiec leitete, darf seither weder an öffentlichen Gottesdiensten noch an Vollversammlungen der Bischofskonferenz teilnehmen. Zudem wurde Rakoczy zur Zahlung einer „angemessenen Summe“ an die Sankt-Josef-Stiftung verpflichtet. Die von Polens Bischofskonferenz gegründete Stiftung fördert Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt und hilft Missbrauchsbetroffenen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)