Polen: Bischofskonferenz will mit staatlicher Missbrauchs-Kommission kooperieren
Der polnische Primas Wojciech Polak hat die grundsätzliche Bereitschaft der Polnischen Bischofskonferenz zur Kooperation mit der staatlichen Kommission zur „Aufklärung von Handlungen gegen die sexuelle Freiheit und Sittlichkeit von Minderjährigen unter 15 Jahren“ erklärt. Die Kommission hatte im Februar und März 2021 alle Bischofsgerichte gebeten, sie über alle kanonischen Verfahren gegen Geistliche zu informieren, die seit Januar 2000 des Missbrauchs von Minderjährigen unter 15 Jahren angezeigt worden sind.
Polak, der auch Kinder- und Jugendschutzbeauftragter der Polnischen Bischofskonferenz ist, bekräftigte nach einem ersten Treffen mit der Kommission am 10. Mai, dass die Kirche bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden in Übereinstimmung mit dem in Polen geltenden Recht verpflichtet sei. Jedoch werfe die Bereitstellung von Kopien der Akten kanonischer Strafprozesse aus mehreren Gründen erhebliche Zweifel auf, weil dafür einerseits eine staatsrechtliche Grundlage fehle, und andererseits kirchenrechtlich der Schutz sensibler personenbezogener Daten noch der Klärung bedürfe. Außerdem sei noch nicht geklärt, ob die päpstliche „Instruktion über die Vertraulichkeit von Verfahren“ vom 17. Dezember 2019, die das päpstliche Geheimnis bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten mit sofortiger Wirkung aufgehoben hatte, auch für Verfahren der Vergangenheit gelte und in welchem Umfang. Polak will den Heiligen Stuhl daher um eine entsprechende Auslegung bitten.
Die Einrichtung der staatlichen Kommission zur „Aufklärung von Handlungen gegen die sexuelle Freiheit und Sittlichkeit von Minderjährigen unter 15 Jahren“ wurde per Gesetz am 26. September 2019 beschlossen. Ihr Vorsitzender ist der Rechtssoziologe und Bioethiker Błażej Kmieciak. Die Kommission hat die Aufgabe, Fälle von sexuellem Missbrauch in allen gesellschaftlichen Bereichen aufzuklären und Versäumnisse und Unterlassungen von staatlichen Behörden und nicht-staatlichen Organisationen zu identifizieren. Zudem soll sie über die Eintragung in das Register für Sexualstraftäter entscheiden.
Laut Kmieciak ist es in den letzten Jahren erfreulicherweise immer mehr zur Praxis geworden, dass die Bischofsgerichte die entsprechenden Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Kommission habe bereits 2000 Akten abgeschlossener Fälle pädosexueller Straftaten der letzten zwei Jahre gesichtet, die ihr von Amtsgerichten zugesandt worden seien, und will nun das Ausmaß des Phänomens aus der Perspektive der kirchlichen Gerichte klären: „Die Fälle von Tätern, die tagtäglich ein Priestergewand tragen, erregen das Interesse der öffentlichen Meinung und rufen berechtigten Zorn hervor, vor allem, wenn man sieht, wie langwierig die kirchlichen Verfahren sind, in denen die Geschädigten oft unwürdig behandelt werden“, so Kmieciak. Die Aufhebung des päpstlichen Geheimnisses sei begrüßenswert und so hoffe die Kommission, „dass diese erklärte [kopernikanische] Revolution in der Praxis der Kirche in Polen ihre Fortsetzung finden wird. Sie würde darin bestehen, dass man sich von Geheimnissen und Mysterien verabschiedet, dass man darauf verzichtet, die Feinheiten der Bestimmungen des Codex des kanonischen Rechts darzustellen. Als Kommission wollen wir Informationen über die Angelegenheiten erhalten, die dieses gesellschaftlich wichtige Thema betreffen. Wir erwarten also konkrete Antworten und keine Ausflüchte.“
Am 12. Mai informierte die Apostolische Nuntiatur in Polen darüber, dass Papst Franziskus den Rücktritt von Bischof Jan Tyrawa von Bydgoszcz angenommen hat. Ihm wurde Nachlässigkeit in Fällen von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen durch einige Priester vorgeworfen. Bereits am 29. März wurden aus demselben Grund Disziplinarstrafen gegen den emeritierten Danziger Erzbischof Sławoj Leszek Głódź und den 2020 suspendierten und später zurückgetretenen Bischof von Kalisz, Edward Janiak, verhängt.
Regula Zwahlen
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