Polen: OSZE-Menschenrechtsbüro fordert Schutz von Gotteshäusern
Zum umfassenden Schutz von Gotteshäusern in Konflikt- wie auch in Friedenszeiten mahnt das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR). Angriffe auf Gotteshäuser verstießen sowohl gegen den Wortlaut als auch gegen den Geist des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit, betonte ODIHR-Direktor Matteo Mecacci am 22. August in Warschau. „Sie müssen geschützt werden, damit die Gemeinschaften wissen, dass ihre Vergangenheit respektiert wird und ihre Zukunft sicher ist“, erklärte er am Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung.
Das OSZE-Menschenrechtsbüro gibt jährlich einen eigenen „Hate Crime Data“-Bericht heraus. Jedes zweite dem Büro gemeldete Hassverbrechen richtete sich Mecaccis Angaben zufolge zuletzt gegen eine Religion. Die meisten Straftaten seien gegen Moscheen, Synagogen, Kirchen und Friedhöfe verübt worden. Unter Berufung auf Daten der Vereinten Nationen machte der ODIHR-Leiter zudem auf die Lage in Kriegsgebieten wie der Ukraine aufmerksam. So seien in der Ukraine seit Kriegsbeginn im Februar 175 Kulturerbe-Stätten beschädigt worden, darunter 74 religiöse Stätten.
„Hass und Intoleranz gegenüber Menschen aus bestimmten Religionsgemeinschaften treten selten isoliert auf, sondern gehen mit anderen Menschenrechtsverletzungen einher“, warnte Mecacci. Gewalt und Diskriminierung wirke sich nicht nur auf die betroffenen Gemeinschaften negativ aus, sondern auf die Sicherheitslage in der gesamten OSZE-Region.
Der Schaden sei dabei nicht immer so augenscheinlich wie bei beschädigten Gotteshäusern. In einigen OSZE-Staaten seien Religionen oder Weltanschauungsgemeinschaft auch mit Problemen bei der offiziellen Registrierung ihrer Gebäude, unüberwindbarer Bürokratie oder willkürlicher Schließung und Beschlagnahmung ihres Eigentums konfrontiert, hielt der ODIHR-Direktor fest. „Dies zeigt deutlich, dass die Staaten noch große Fortschritte machen müssen, um sicherzustellen, dass die Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit für alle Menschen Realität ist.“ (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)