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Polen: Vorsitzender der Bischofskonferenz äußert sich zu Reparationsforderungen

08. September 2022

Mit Blick auf die Reparationsforderungen der polnischen Regierung gegenüber Deutschland hat Erzbischof Stanisław Gądecki hervorgehoben, dass die Thematik im Zusammenhang mit dem langjährigen Prozess der deutsch-polnischen Aussöhnung gesehen werden sollte. Am 1. September, dem Tag des Angriffs Nazi-Deutschlands auf Polen im Jahr 1939, hat die polnische Regierung den „Bericht über die Verluste, die Polen infolge der deutschen Aggression und Besatzung in den Jahren 1939–1945 erlitten hat“, veröffentlicht. Der Bericht, der von einer Parlamentskommission erstellt wurde, beziffert die polnischen Kriegsschäden auf 1,3 Billionen Euro; unter anderem durch den Tod von mehr als 5,2 Mio. Bürgern sowie die jahrelange Zwangsarbeit von mehr als zwei Millionen nach Deutschland deportierten Polen.

Der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz erinnerte am 3. September daran, dass die deutsch-polnische Aussöhnung mit dem Brief der polnischen Bischöfe an die deutschen Bischöfe im Jahr 1965 begonnen habe: „Wir vergeben und bitten um Vergebung“. Dabei habe der Versöhnungsprozess weder die begangenen Verbrechen ignoriert noch die Opfer vergessen oder das erlittene Unrecht verschwiegen, so Gądecki. Nach Papst Johannes Paul II. verlange Vergebung aber auch die Suche nach der Wahrheit: „Das begangene Unrecht muss anerkannt und so weit wie möglich wiedergutgemacht werden“ (Weltfriedenstag 1997). Vor allem im politischen Leben müssten Barmherzigkeit und Vergebung von Besonnenheit und Gerechtigkeit begleitet sein. Hierbei sei es „die Aufgabe der Kirche […], die Menschen an die Werte der Umkehr, Vergebung und Versöhnung zu erinnern. Über die praktischen Formen der Wiederherstellung des Rechts zu entscheiden sind die staatlichen Institutionen aufgerufen. Möge es daher unser gemeinsamer Wunsch sein, dass die beiden versöhnten Völker, Polen und Deutsche, ihren Blick auf eine bessere Zukunft richten.“

Die Parlamentskommission, die den Bericht erarbeitet hatte, bestand bis auf ein parteiloses Mitglied aus Abgeordneten der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die sich auf den Wahlkampf im nächsten Jahr vorbereitet. Laut einem Kommentar des Politikwissenschaftlers Paweł Stachowiak in der katholischen Zeitschrift Więż gibt es noch keinen öffentlichen Zugang zum vollständigen Dokument, was noch keine unabhängige Bewertung erlaubt. Er schätzt die Chancen auf einen außenpolitischen Erfolg gering ein: „Die ganze – manchmal beängstigende – antideutsche Propaganda der Behörden, die mit den primitivsten Ressentiments der Gesellschaft spielt, eine Rückkehr zur kommunistischen Rhetorik, ist ein Rückzug von den Errungenschaften edler Menschen und Kreise, die sich jahrelang für die Versöhnung von Deutschen und Polen eingesetzt haben.“ Entschädigungsforderungen würden nur neuen Schaden anrichten.

Die deutsche Bundesregierung hat die Forderung nach Reparationen mehrfach zurückgewiesen. Sie betont stets, die Volksrepublik Polen habe 1953 auf weitere Reparationen verzichtet und dies mehrmals bestätigt. Den Verzicht auf Schadenersatzansprüche durch die kommunistische Regierung Polens hält die PiS aber für rechtlich unwirksam.

Regula Zwahlen