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Polen: Schrittweises Verbot von Sonntagsverkauf

04. Dezember 2017
Polen stoppt in drei Schritten das bislang übliche Sonntags-Shopping. Ab März dürfen Einkaufszentren und Supermärkte in der Regel nur noch an zwei Sonntagen im Monat öffnen, ab Januar 2019 nur noch an einem im Monat; das entschied das Unterhaus des Parlaments, der Sejm, am Freitag. Von 2020 an müssen sie dem Gesetz zufolge sonntags geschlossen bleiben - mit Ausnahme der drei Sonntage vor dem ersten Weihnachtstag sowie des Sonntags vor Ostern und vier weiteren Sonntagen im Jahr.

Für den Gesetzentwurf der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) stimmten 254 Abgeordnete; 156 votierten dagegen, 23 enthielten sich. Damit erfüllt die PiS eine Forderung der Gewerkschaft Solidarność (Solidarität) und der katholischen Kirche. Die liberale Opposition pochte hingegen auf die Sonntagsöffnung und warnte vor dem Verlust von Arbeitsplätzen.

Bislang dürfen in Polen am Sonntag alle Geschäfte ohne gesetzliche Einschränkung öffnen. Durch ein weiteres Gesetz gaben die Abgeordneten den Kommunen das Recht, den Verkauf von Alkohol zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr zu verbieten.

Beiden Gesetzen müssen noch die zweite Parlamentskammer, der Senat, und Staatspräsident Andrzej Duda zustimmen. Der katholischen Kirche geht die Einschränkung des Sonntagsverkaufs nicht weit genug. Alle Sonntage müssten arbeitsfrei sein, um familiäre und gesellschaftliche Bindungen zu stärken, verlangte der Sprecher der Polnischen Bischofskonferenz, Paweł Rytel-Andrianik, nach dem Votum des Sejm.

Konkret sollen ab März alle größeren Läden nur noch am ersten und letzten Sonntag im Monat aufmachen dürfen, ab 2019 nur noch am letzten. Ausgenommen vom Ladenschlussgesetz sind Familienbetriebe, Souvenirläden, Tankstellen und Geschäfte an Bahnhöfen. Besonders Shopping-Malls sind bislang am Sonntag gut besucht. Nur an gesetzlichen Feiertagen dürfen sie ebenso wie Supermärkte nichts verkaufen.

Die Solidarność hatte 2016 mit Unterstützung der Kirche mehr als eine halbe Million Unterschriften für ein sofortiges, fast völliges Verbot des Sonntagshandels gesammelt. Auf Grundlage der Volksinitiative der Gewerkschaft schrieb die Regierungspartei PiS das Ladenschlussgesetz, machte allerdings einige Abstriche bei der Sonntagsruhe. Die liberale Oppositionspartei Moderne plädierte dafür, dass Angestellten im Einzelhandel zwei arbeitsfreie Sonntage pro Monat gesetzlich garantiert werden, ohne die Sonntagsöffnung von Läden zu verbieten.

Die Polnische Bischofskonferenz hatte das Parlament aufgerufen, für ein Ende der Sonntagsöffnung zu stimmen. Das würde jenen 1,3 Millionen Menschen, vor allem Frauen, helfen, die bislang sonntags in Geschäften arbeiten müssten.

Bis 2007 öffneten in Polen etliche Supermärkte und andere Geschäfte auch an gesetzlichen Feiertagen. Erst damals verbot dies die konservative Parlamentsmehrheit gegen die Stimmen der rechtsliberalen Opposition. Ausgenommen von dem Verkaufsverbot an Feiertagen sind kleine Lebensmittelläden, in denen nur die Besitzer arbeiten.

Ungarn hatte 2015 die Sonntagsöffnung von Geschäften verboten. Nach Protesten gegen das Ladenschlussgesetz hob das Parlament es 2016 wieder auf. Seither dürfen alle Geschäfte auch sonntags wieder uneingeschränkt öffnen. (© 2016 KNA. Alle Rechte vorbehalten.)