Belgien: COMECE kritisiert EuGH-Urteil zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Das Präsidium der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat sich besorgt zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in den EU-Mitgliedstaaten geäußert. Das Urteil stelle einen bedenklichen Eingriff in den „Kernbereich nationaler Zuständigkeiten“ beim Familienrecht dar. Es führe „zu einer Angleichung der eherechtlichen Wirkungen, obwohl die Union kein Mandat zur Harmonisierung des Familienrechts hat“. Die COMECE warnte davor, dass solche Urteile angesichts der schwierigen Lage, in der sich die EU derzeit befinde, in den Mitgliedstaaten „antieuropäische Stimmungen“ hervorrufen könne,
Der EuGH hatte am 25. November 2025 geurteilt, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, eine Ehe zwischen zwei Unionsbürgern gleichen Geschlechts anzuerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde. Im konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, die 2018 in Deutschland geheiratet und im polnischen Personenstandsregister die Umschreibung ihrer Eheurkunde beantragt hatten Die zuständigen Behörden verweigerten dies jedoch mit der Begründung, dass das polnische Recht die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zulasse. Der EuGH hat nun entschieden, dass eine Anerkennungspflicht besteht. Diese Pflicht bedeute allerdings nicht, dass ein „Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts vorsehen muss.“
Mit Blick auf die anthropologische Sichtweise der Kirche, die „auf dem Naturrecht beruht und die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau versteht“, mahnt das COMECE-Präsidium ein „umsichtiges und vorsichtiges Vorgehen sowie die Vermeidung unzulässiger Einflüsse auf die nationalen Rechtssysteme“ an. In den Rechtssystemen verschiedener EU-Mitgliedstaaten sei die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, „in einigen Fällen sogar durch Verfassungsbestimmungen“. Diese nationale Zuständigkeit werde durch das Urteil verwässert. Zudem habe es Auswirkungen auf die Rechtssicherheit, „da die Mitgliedstaaten zunehmend nicht mehr klar vorhersehen können, welche Teile ihres Familienrechts in ihrer Autonomie verbleiben werden.“
In Polen kritisierte die rechtskonservative Stiftung Ordo Iuris das Urteil, da es Art. 18 der polnischen Verfassung widerspreche, gemäß dem die Ehe als Verbindung von Frau und Mann unter dem Schutz der Republik Polen steht. Das Urteil stelle „eine unbefugte Einmischung in die Angelegenheit dar, die das Verfassungsgericht im Beitrittsurteil K 18/04 ausdrücklich als Teil des unantastbaren Wesens der Souveränität definiert hat.“
Der Rat für Familie der Polnischen Bischofskonferenz hat am 9. Dezember mit dem Dokument „Familie. Eine Zukunft, die nicht verloren gehen darf“ die Bedeutung der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau bekräftigt. Angesichts der demografischen Krise gehe es um die Zukunft der Nation aber auch Europas insgesamt, für die die Ehe von Mann und Frau von besonderem Wert und die Familie die größte Quelle sozialer Stärke darstelle.
Regula M. Zwahlen